21-5275.1

Tempo 30 und Geschwindigkeitsüberprüfung an der Horner Landstraße vor der Kita Sunshine

Mitteilung öffentlich

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19.09.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5275 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

Seit Ende 2016 muss vor Kitas und anderen sozialen Einrichtungen Tempo 30 eingeführt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Aus einer Antwort auf eine Große Anfrage an den Senat (DRS 21/12713) geht hervor, dass an Straßen mit mehr als einem Fahrtstreifen pro Richtung oder einer Bustaktung von mindestens 6 Fahrten in der Stunde, dies nicht unbedingt umgesetzt werden soll. Beispielhaft ist dies für die die Horner Landstraße in Höhe der Kita Sunshine.

Durch die Horner Landstraße läuft die Buslinie 116 und es herrscht Tempo 50 vor der Kita Sunshine. Es liegen keine Planungen vor dies zu ändern. In der Realität wird auf der geraden und breiten Straße sogar noch schneller gefahren. Weshalb die Situation sehr gefährlich für die Kinder der Kita ist.

Wir teilen die Einschätzung der Behörde darüber, kein Tempo 30 an der Stelle anzuordnen, nicht vollständig. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, verfolgen wir weiterhin die Einschätzung, dass Tempo 30 an der Stelle anzuordnen richtig wäre. Es sollte geprüft werden, ob an der Stelle nicht trotz des Busverkehres Tempo 30 eingerichtet werden kann, da die Buslinie 116 keine Metrobuslinie ist und genau auf der Höhe der Kita sowieso eine Haltestelle hat. Hier muss der Bus auf jeden Fall abbremsen und der Zeitverlust fällt nicht so groß aus.

Sollte eine Anordnung nicht möglich sein, wäre eine detaillierte Bestimmung, weshalb es nicht geht, wünschenswert.

Um die generelle Sicherheit für die Kinder an der Stelle zu erhöhen, sollte ein fester Blitzer auf der Höhe der Kita eingerichtet werden, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu minimieren und zu ahnden. Des Weiteren wäre das Aufstellen von Hinweisschildern (Achtung KITA o.ä.) eine Möglichkeit die Autofahrenden durch den Hinweis zum Verlangsamen zu verleiten.

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass:

  1. Auf Höhe der Kita Sunshine an der Horner Landstraße 302 ein fester Blitzer und Hinweisschilder geprüft werden.
  2. Aufbauend auf der Änderung der StVO von Ende 2016 über Tempo 30 im Bereich von Kitas, trotz der Buslinie, die Anordnung von Tempo 30 um die Kita Sunshine herum geprüft wird. Durch die Bushaltestelle Horner Rampe verzögert sich die Fahrzeit des Buses hier nur marginal, da er sowieso Bremsen und neu Anfahren muss.
  3. Dem Regionalausschuss HHBR zu berichten.

 

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion 51 nimmt zu dem Beschluss nach Absprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 42 und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) mit Schreiben vom 02.07.2019 wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1.:

 

Die Örtlichkeit an und um die KiTa Sunshine in der Horner Landstraße 302 wurde im Rahmen der Überprüfung zur Einführung von Tempo 30-Strecken vor sozialen Einrichtungen ausführlich betrachtet. Die Verkehrssituation ist unauffällig. Dazu wurde die Verkehrsunfalllage der letzten drei Jahre und die Ergebnisse der zahlreich durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ebenso überprüft, wie die allgemeine Situation. Es ergaben sich keine Hinweise auf Verkehrssicherheitsdefizite. Der betreffende Straßenzug ist vergleichbar mit ähnlichen Straßenabschnitten dieser Stadt.

Die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kommt nur dort in Betracht, wo eine entsprechende Unfall- und Gefahrenlage und die Notwendigkeit permanenter Überwachung rund um die Uhr vorliegen. Das ist hier aus den vorgenannten Gründen nicht der Fall.

Die „ersatzweise“ Aufstellung des Gefahrenzeichens VZ 136 StVO mit Zusatz „Kindergarten“ wird vorn hier als rechtlich nicht zulässig erachtet, da gemäß der VwV zur StVO zu § 40 StVO Zeichen 136 nur angeordnet werden darf, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Der derzeitige Geh-Radwegbereich vor der Kindertagesstätte ist mit 6 Metern sehr breit gestaltet und es schließt sich noch ein Park-Seitenstreifen an, der den Abstand bis zur Fahrbahn noch weiter vergrößert. Weiterhin gibt es unmittelbar neben der Kindertagesstätte und gegenüberliegend eine Treppenanlage zur Horner Rampe, so dass die Horner Landstraße sehr gut gesichert über die Brücke Horner Rampe gequert werden kann. Aufgrund von diversen straßenverkehrsbehördlichen Tätigkeiten und auch Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten im Bereich dieser Kindertagesstätte haben die Mitarbeiter des PK 42 festgestellt, dass dort die Gefahr für Kindergartenkinder durchaus geringer als anderenorts gesehen wird.

 

Zu Punkt 2.:

Gemäß der vorliegenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 ist festgelegt worden, wann streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden dürfen bzw. sie ausgeschlossen sind.

 

Punkt 3 der Richtlinie führt dazu aus:

 

„Das Vorfahrtstraßennetz ist auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt und dient der Abwicklung sowie Bündelung des Verkehrs. Mehrstreifige Verkehrsführungen dienen im besonderen Maße einer Bündelungsfunktion der Verkehre. In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden zwischen

• Straßen mit einstreifiger Verkehrsführung je Fahrtrichtung

• Straßen mit mehrstreifiger Verkehrsführung je Fahrtrichtung.

 

Tempo 30-Strecken bei mehrstreifigen Verkehrsführungen lassen befürchten, dass eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen erfolgt. Zudem sind bei mehrstreifigen Verkehrsführungen im Regelfall umfangreiche andere bauliche und technische Sicherungen wie Lichtzeichenanlagen vorhanden. Daher kommt die Anordnung von Tempo 30 nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO bei mehrstreifiger Verkehrsführung grundsätzlich nicht in Betracht; dies gilt auch bei Straßen mit wechselnder Fahrtrichtung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit (Sierichstraße/Herbert-Weichmann-Straße).“

 

Aufgrund der zu Punkt 1 gemachten Feststellungen ergeben sich keine Anhaltspunkte, die ein Abweichen von der o.g. genannten „grundsätzlichen“ Ablehnung bei Mehrstreifigkeit notwendig machen würden.

 

Punkt 4 der Richtlinie führt dazu aus:

Der Anordnung von Tempo 30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Buslinie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrerer Buslinien. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen zum

  • Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV,
  • Betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger Fahrzeuge,
  • Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsse,

auf die Anordnung einer Tempo 30-Strecke grundsätzlich verzichtet. Damit wird auch der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Abschnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist (Randnummer 5). Sofern im Einzelfall aufgrund örtlicher Gegebenheiten trotz o. a. vorliegender Indikatoren keine Beeinträchtigung einer Buslinie zu erwarten ist, kann in Ausnahmefällen eine Tempo 30-Strecke angeordnet werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke dies berücksichtigt.

 

 

Die Hochbahn hat über die BWVI die im nachfolgenden genannte Stellungnahme zum o.g. Beschluss abgegeben.

 

„Betroffen ist die Linie 31 der VHH sowie die Linie 116 der HOCHBAHN.

Die SchnellBus-Linie 31 verbindet die Städte Lauenburg und Geesthacht auf geradlinigem Weg mit HH-Bergedorf und der Hamburger Innenstadt. Mangels unmittelbarer Bahnverbindung ist diese Linie für die Städte Geesthacht und Lauenburg die direkte und komfortabelste Verbindung nach Hamburg. Auf dem Abschnitt Bf. Bergedorf – Geesthacht ZOB läuft sie gemeinsam mit der Linie 8800, die sich auch im Fahrplan gegenseitig ergänzen. Die Linie fährt in einem Grundtakt von 60 Minuten, der in den Hauptverkehrszeiten morgens in Richtung Hamburg auf eine 20-minütige Wagenfolge und nachmittags in Richtung Geesthacht/Lauenburg auf eine halbstündliche Wagenfolge verdichtet wird. Über einen Werktag (Mo-Fr) finden auf dem Abschnitt 44 Fahrten statt. Da die Linie für lange Reisestrecken genutzt wird und auch über die Autobahn führt, wird sie grundsätzlich mit speziellen Fahrzeugen bedient, die 100 km/h fahren dürfen und eine komfortablere Bestuhlung verfügen.

Eine zu erwartende Fahrzeitverlängerung hat deutliche Auswirkungen auf die Linie 31. Die Wendezeiten am Rödingsmarkt sind je nach Tageszeit sehr knapp, um in den Hauptverkehrszeiten durch effektiven Fahrzeug- und Personalbedarf die Straßen nicht mehr als nötig zu belasten, oder so geplant, dass sie als Lenkzeitunterbrechungen zur Wahrung der Lenk- und Ruhezeiten angerechnet werden können. Durch in der Vergangenheit aus verschiedensten Gründen erforderlichen Fahrzeitverlängerungen sind die Wendezeiten und Lenkzeitunterbrechungen mittlerweile so knapp, dass jede weitere Verlängerung der Fahrzeit fahrplanrelevant wird und sich dann unmittelbar auf den Fahrzeug- und Personalbedarf auswirken wird – Mit dem Erfolg, dass zur Wahrung der bisherigen Fahrplanleistung mehr Busse benötigt werden und auch dadurch ein zusätzlicher Bedarf an Überliegeplätzen (mindestens einer) im Bereich der westlichen Innenstadt benötigt würde. Dies scheint nach dem mühsamst gefundenen Kompromiss im Bereich des kleinen Burstahs (BID Nikolaiquartier) annähernd illusorisch.

Die StadtBus-Linie 116 verkehrt weitgehend in einem 10-Minuten-Takt. Ganztags (0-24 Uhr) befahren diesen Abschnitt insgesamt 170 Linienbusfahrten. Die StadtBus-Linie 116 verbindet entlang ihres Linienwegs vier U-Bahn Haltestelle und eine S- Bahn bzw. Regionalbahn Haltestelle miteinander. Bei Einführung von Tempo 30 in diesem Abschnitt können so vorhandene Anschlussbeziehung durch notwendige Fahrzeitverlängerungen nicht mehr aufrecht gehalten werden. Dies führt zu längeren Reisezeiten der ÖPNV-Fahrgäste und somit zu einem verschlechterten Angebot.

Die Auswirkungen und die zu erwartenden Folgen sind so hoch, dass die VHH und die HOCHBAHN eine Einführung von Tempo 30 hiermit ablehnt.“

 

 

Die Polizei wird aber auch weiterhin im Rahmen der Prioritätensetzung und Personalressourcen an der Horner Landstraße Geschwindigkeitsmessungen durchführen und bei festgestellten Sicherheitsdefiziten umgehend Maßnahmen ergreifen.

 

Eine erneute Prüfung der Örtlichkeit wird voraussichtlich nach der im Raum stehenden EMS-Maßnahme des LSBG zum Umbau der Horner Landstraße (2022 bis Ende 2023) erfolgen, da dann dort eventuell eine Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen erfolgen wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.