22-1836.2

Tempo 30 auf der Pagenfelder Straße und im Sandkamp

Mitteilung öffentlich

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01.09.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hatte sich in seiner Sitzung am 13.04.2021 mit dem Antrag Drs. Nr. 22-1836 befasst und sich einstimmig dafür ausgesprochen, diesen an den Ausschuss für Mobilität abzugeben, damit eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen kann.

 

Der Ausschuss für Mobilität hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 dem Antrag der GRÜNE-, SPD-, CDU- und FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 22-1836 in der nachfolgend aufgeführten Fassung mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 17.06.2021 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - bestätigt.

 

An der Pagenfelder Straße bis hin zum Sandkamp befinden sich eine Vielzahl von Wohnungen, welche zunehmend auch von Familien bezogen werden. Kleine Einzelhandelsgeschäfte, Arztpraxen und die Kindergartengruppe Rasselbande sind dort zudem angesiedelt. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten wird die Straße vom PKW–Verkehr stark frequentiert. Ein Radweg ist nicht vorhanden. Viele Anwohner*innen und auch Kinder queren die Straße auf dem Weg zur Arbeit oder zur nahegelegenen Schule und zum Kindergarten.

 

Die Anwohner*innen beobachten eine Zunahme des PKW-Verkehrs und sehen ihre Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt. Zudem ist der Motorenlärm für Anwohner*Innen störend und stellt eine gesundheitliche Beeinträchtigung dar. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit könnte zu einer verbesserten Sicherheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen und zu einer höheren Lebensqualität der Anwohner*innen führen.

 

Vor der Kindergartengruppe Rasselbande im Sandkamp wurde bereits eine Tempo-30-Zone für den Zeitraum von Montag bis Freitag von 6:00 – 19:00 Uhr angeordnet. Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses gibt es dadurch keine, weswegen eine dauerhafte Tempo-30-Anordnung in der Pagenfelder Straße und im Sandkamp bis zum Hermannstal möglich scheint.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde beschließen:

 

 

 

Der Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass

 

  1. geprüft wird, ob auf der Pagenfelder Straße über den Sandkamp bis zum Hermannstal möglichst durchgängig und dauerhaft Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden kann. Nach Abschluss der Arbeiten zum Bau der U4 in diesem Bereich soll eine Evaluierung dieser Anordnung erfolgen.

 

2. dem Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde in seiner nächsten Sitzung dazu berichtet wird.

 

 

„Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 42 wie folgt Stellung:

 

Der Straßenzug Sandkamp-Pagenfelder Straße mit einer Gesamtlänge von ca. 750 m im Stadtteil Hamburg Horn verbindet die Hauptverkehrsstraßen Hermannstal und Horner Landstraße. Zudem dient dieser Straßenzug als Sammelstraße für vier Wohnstraßen (Tempo 30 Zonen).

Das Verkehrsaufkommen ist als hoch zu bezeichnen. Der nordöstliche Teil des Sandkamps wird aktuell von fünf Buslinien befahren. Derzeitig endet der Sandkamp vor dem Hermannstal in einer Sackgasse. Grund hierfür sind die Bauarbeiten der U4. Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen bis zum Jahr 2024 andauern. Aufgrund dieser Baumaßnahmen hat der Durchgangsverkehr im nordöstlichen Bereich stark abgenommen.

 

In den Straßen Sandkamp und Pagenfelder Straße gilt Tempo 50. Zwischen den Einmündungen Washingtonallee und Horner Rampe ist in Höhe der dortigen Kita auf einer Länge von ca. 150 m eine Tempo 30 Strecke von Montag bis Freitag 06:00-19:00 Uhr angeordnet.

Der Sandkamp und die Pagenfelder Straße sind durchgehend einspurig ohne Mittelmarkierung.

Im nordöstlichen Abschnitt des Sandkamp mit Fahrtrichtung Horner Landstraße wird der Radfahrer vor der Washingtonallee auf die Fahrbahn mittels Markierung geführt. Im weiteren Straßenzug befinden sich überwiegend noch Radwege, welche sich in einem schlechten Zustand befinden. Es besteht keine Radwegbenutzungspflicht.

Im gesamten Straßenzug mit seiner 3-4-stöckigen Bebauung befinden sich nur sehr wenige Geschäfte, in den beidseitig befindlichen Seitenstreifen können Fahrzeuge (teils zwischen den Bäumen) zum Parken abgestellt werden.

 

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Eine Verkehrsunfallauswertung im Zeitraum 1.1.2018-31.12.2020 ergab bezüglich der Unfallursache Geschwindigkeit keine Auffälligkeiten.

Hinweise auf Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen der VD 51 nicht vor.

 

Das vielfach geäußerte Ansinnen, das Sicherheitsempfinden für Radfahrer und die Akzeptanz zur Nutzung der Fahrbahn zusätzlich durch Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterstützen, wenn kein Radweg, kein Schutzstreifen und kein Radfahrstreifen vorhanden sind, lässt außer Acht, dass das Radfahren auf der Straße bei Tempo 50 als nach § 3 Absatz 3 StVO „unter günstigsten Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeit“ gesetzlich der Normalfall ist.

Zudem ist es dem unsicheren Fahrradfahrer möglich, die vorhandenen Radwege im Sandkamp und in der Pagenfelder Straße zu nutzen.

 

Es ergeben sich keine Hinweise auf eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Es fehlt somit an einer Rechtsgrundlage, um eine Tempo 30 Strecke anzuordnen.

 

Für die Prüfung zur Einrichtung von Tempo 30 Zonen ist die Behörde für Mobilitätswende (BVM) zuständig.

Gemäß § 45 Absatz 1c StVO darf eine Zonenanordnung nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen umfassen.

 

Um mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in Hamburg aufzuzeigen, wurde im Juli 2013 der Lärmaktionsplan (LAP) der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgestellt und vom Senat zur Kenntnis genommen.

Alle 40 Straßen, die im LAP als die lautesten Straßen Hamburgs identifiziert wurden, sind von einem behördenübergreifenden Arbeitskreis auf eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion überprüft worden. Hierbei handelt es sich um einen systematischen, wissenschaftlichen Prüfprozess, welcher auch eine Evaluierung der Maßnahmen beinhaltet.

Die Straßen Sandkamp und Pagenfelder Straße zählen nicht zu den 40 lautesten Straßen Hamburgs. Der LAP wird derzeit durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) fortgeschrieben. Dabei sind unterschiedliche lärmreduzierende Maßnahmen an besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten sowie Abschnitten mit einer besonders hohen Anzahl an Betroffenen geplant. Die Durchführung lärmreduzierender Maßnahmen durch den LAP im Sandkamp und in der Pagenfelder Straße sind auch in der Fortschreibung nicht vorgesehen und haben somit zunächst keine Priorität.

 

Das PK 42 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten