21-4963.1

Taubenpopulation und Taubenfütterung

Mitteilung öffentlich

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19.09.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4963 im Punkt 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion und in den Punkte 2 und 3 einstimmig zugestimmt.

 

Auch in Wilhelmsburg gibt es Probleme mit Stadttauben, insbesondere im Bereich der Bahnhofspassage. Als Nachfahren der Felsentaube sind sie auf Gebäude als Lebensraum angewiesen. Da sie bis zu 6-mal im Jahr brüten, vermehren sie sich stark. In der Stadt finden sie aber kein artgerechtes Futter. Daher halten sie sich vorwiegend im Bereich von Bahnhöfen und Einkaufszonen auf. Hier ernähren sie sich von Essensresten und der Fütterung durch vermeintliche Tierfreunde.

Zum Ärgernis werden sie unter anderem durch die Verschmutzung von öffentlichen Flächen durch Taubenkot. Aber auch als Träger übertragbarer Krankheiten kommen sie in Frage. Schädlich sind außerdem übergebliebene Fütterungsreste der vermeintlichen Tierfreunde.

Eine mögliche Lösung dieser Probleme die Einrichtung von Taubenschlägen. Hier ist eine artgerechte Fütterung der Tiere und eine Kontrolle der Population möglich. Die Tiere halten sich vorwiegend am und im Taubenschlag auf und sind nicht mehr auf den Fassaden und Gehwegen zu finden.

In Hamburg-Mitte gibt es bereits positive Erfahrungen mit Taubenschlägen am Hauptbahnhof (Mäuseturm) und in St. Georg (Böckmannstraße).

Erforderlich ist es, die Bevölkerung durch entsprechende Hinweisschilder auf das Taubenfütterungsverbot hinzuweisen. Dabei sollte auch die Gefährlichkeit der Taubenfütterung thematisiert werden.

 

Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

1. Zu prüfen, ob ein Taubenschlag im Bereich der Bahnhofspassage errichtet werden kann.

2. An geeigneter Stelle Hinweisschilder aufzustellen, die auf das Taubenfütterungsverbot hinweisen.

3. Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel ist über das Ergebnis der Prüfung und die Aufstellung der Hinweisschilder zu informieren.

 


Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Punkt 1:

Es wird auf die Stellungnahme der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zum Beschluss der Bezirksversammlung „Weniger Taubendreck in Kirchdorf-Süd - Taubenschlag einrichten“ (Drs. Nr. 21-4949.1) verwiesen.

 

Punkt 2:

Hamburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schilderwald zu lichten. Daher wird bei Neuaufstellungen stets darauf geachtet, ob die Schilder tatsächlich notwendig sind. Die Notwendigkeit wird vom Bezirksamt nicht gesehen.

Grundsätzlich sieht das Bezirksamt eine größere Chance in der Sensibilisierung durch eine weitergehende Aufklärung. Dazu zählen Schulprojekte und Berichte über Social Media, Radio, Fernsehen und Presse.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.