22-3205.1

Tanzen vor der Horner Freiheit

Mitteilung öffentlich

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19.12.2023
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 dem unten aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt.

 

hrend der Corona-Pandemie hat sich der Trend entwickelt bzw. verstärkt, draußen in den Parks der

Stadt Sport zu treiben. Das gilt auch für den Tanzsport, hier wird auch nach neuen Möglichkeiten gesucht. In der Horner Freiheit gibt es auch bereits Tanzgruppen, die während der Corona-Auflagen ihren

Sport nicht ausüben konnten. Des Weiteren gibt Interessent*innen, die gern tanzen würden, aber keine

ume in der näheren Umgebung zur Verfügung stehen. Es wäre eine wertvolle Ergänzung zum Antrag

Drucksachen-Nr.: 22-2615 und würde die Attraktivität des Platzes immens erweitern. Nachbarschaftliche

Begegnungen gekoppelt mit Bewegung wäre sowohl eine gesundheitsfördernde als auch eine gemeinschaftsbildende Maßnahme. Beides würde die Lebensqualität der Bürger*innen verbessern.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Hamm, Horn, Borgfelde beschließen:

 

1.  Die entsprechenden Stellen im Bezirksamt mögen prüfen, ob bei Neugestaltung der Fläche vor

 dem Stadtteilhaus Horner Freiheit eine Outdoor-Tanzfläche mit eingeplant werden kann. Deswei-              teren wird gebeten zu prüfen, ob eine entsprechende Finanzierung aus Mitteln des Bezirksamtes

 oder anderen Fonds erfolgen kann.

 

 

Das Bezirksamt nimmt am 07.12.2023 zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Flächen südlich und westlich des Stadtteilhauses Am Gojenboom befinden sich aktuell noch innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche der Hochbahn AG zur Umsetzung der Baumaßnahme „U4 Horner Geest“. Die Wiederherstellung der Flächen wird zurzeit zwischen Hochbahn und dem Bezirksamt abgestimmt.

Es wird im aktuellen Entwurf eine Multifunktionsfläche von etwa 200 qm vorgesehen, die befestigt sein wird (Betonpflaster) und zum Tanzen genutzt werden kann. Diese befindet sich südlich des Stadtteilhauses Horner Freiheit.

Die Oberfläche kann aus Gründen der Verkehrssicherung und erforderlichen Dauerhaftigkeit jedoch nicht mit einem klassischen Tanzboden versehen werden. Dieser bedürfte einer Glätte, die je nach Witterung eine deutliche Rutschgefahr darstellen und im Widerspruch zur erforderlichen Rutschfestigkeit im öffentlichen Raum stehen würde. Die Fläche wäre nicht barrierefrei und würde eine Unfallgefahr bedeuten. Diesen Bereich zur Verkehrssicherung abzusperren, ist keine mögliche Alternative, da es sich hierbei zusätzlich um einen stark frequentierten Bereich handelt und öffentliche Grünanlagen grundsätzlich allgemein zugänglich sein müssen.

Es ist aber möglich, im öffentlichen Bereich eine möglichst ebene und fugenarme oder fugenfreie Fläche bereitzustellen, wenn auch nicht, die für den Tanzsport optimale Glätte der Oberfläche herzustellen. Flächen mit möglichst oder vollständig fugenfreiem Platten- oder Asphaltbelag werden auch in anderen Parkanlagen zum Tanzen genutzt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.