Streckenführung Fahrradweg Horner Geest nur über den Meriandamm
Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.11
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5201 einstimmig gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Die Umweltbehörde plant einen durchgängigen Radweg vom Hauptbahnhof bis zum Öjendorfer Park. In Billstedt soll nach derzeitiger Planung der Radweg dann über eine noch anzukaufende Fläche des Schiffbeker Friedhofs geführt werden.
Bei der Vorstellung der Pläne im Regionalauschuss Billstedt, am 30. Oktober 2018 durch die Umweltbehörde und das Bezirksamt gab es viel Unmut der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die SPD und Grüne Fraktion reichten einen Antrag ein, dass die vorgeschlagenen Alternativstrecken umgehend geprüft werden sollen (Drucksache: 21.4802.2 vom 14.02.2019).
Nun wurde dem Regionalausschuss Billstedt in seiner Sitzung am 26.03.2019 eine neue Streckenführung vorgestellt. Diese sollte nun nicht am Rande des Friedhofes sondern mitten durch den Friedhof geführt werden.
Diese Streckenführung lehnt der Regionalausschuss Billstedt ab. Die Abgeordneten gaben ein einstimmiges Votum für die vorgestellte Variante 4 über den Meriandamm ab. Diese Route wird auch von allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:
1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten , sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorgestellte Variante 4 (über den Meriandamm) umgesetzt wird.
2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über die endgültige Streckenführung informiert.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 14.05.2019 wie folgt Stellung:
„In Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte plant und realisiert die BUE das im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ geförderte Projekt Landschaftsachse Horner Geest. Ziel ist es, bis Ende 2019 Initialmaßnahmen für eine zehn Kilometer lange durchgängige Grün-, Biotop, Erlebnis- und Mobilitätsverbindung zu verwirklichen. Von besonderer Relevanz ist dabei die Öffnung vorhandener Durchgangs-Barrieren. Die Landschaftsachse Horner Geest soll – soweit vorhanden – in den unterschiedlichen, grün geprägten Freiräumen verlaufen. Dies entspricht auch dem Zuwendungszweck des Fördermittelgebers.
Zur Schaffung einer durchgängigen Verbindung zwischen dem Schiffbeker Weg und dem Jenfelder Bach wurde deshalb nach einer tragbaren Lösung gesucht. Die zunächst vorgeschlagene Variante, den Weg entlang der nördlichen Friedhofsgrenze zu führen, wurde auf der Sitzung des Regionalausschusses vom 30.10.2018 insbesondere aufgrund von Protesten der Anwohnenden abgelehnt mit der Aufforderung, weitere Varianten zu prüfen.
Auf der Sitzung des Regionalausschusses Billstedt am 26.03.2019 wurden diese vorgestellt und um eine weitere Variante ergänzt, die seitens der Friedhofsausschusses und des Kirchenkreises befürwortet wird. Dabei soll der bereits vorhandene, direkte Weg über die Mittelachse des Schiffbeker Friedhofs ausdrücklich als Fußgängerverbindung genutzt und mit dem Leitsystem der Landschaftsachse Horner Geest gekennzeichnet werden. Mögliche Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Aufwertung und Kenntlichmachung dieser bereits bestehenden Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger. Diese Variante bewirkt sowohl für die Landschaftsachse als auch für den Friedhof einen Mehrwert, da er gestalterisch verbessert, als Natur- und Erholungsraum erfahrbar gemacht und stärker in das Bewusstsein der Nutzenden gerückt wird. Das Radfahrverbot auf dem Friedhof bleibt weiterhin bestehen, die Radstrecke wird weiterhin über die Manshardtstraße geführt.
Der Regionalausschuss hat die Variante mit der Führung über die Mittelachse des Friedhofs Schiffbek, unterstützt durch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, abgelehnt. Er hat die 400 m längere Variante über den Meriandamm weit südlich des Friedhofs beschlossen und zur weiteren Umsetzung empfohlen. Inwieweit eine Führung über den Meriandamm von den dort Anwohnenden mitgetragen würde, lässt sich nicht abschätzen, da diese nicht anwesend waren.
Die Wegeführung durch eine Wohnstraße entspricht nicht dem Zuwendungszweck und damit nicht dem Leitgedanken des Projekts, vorhandene Freiräume zu nutzen und in den Verlauf sowie die Gestaltung der Landschaftsachse Horner Geest einzubinden. Auf der Sitzung des Prozessbeirats der Landschaftsachse Horner Geest am 01.04.2019, dem auch der Vertreter des Fördermittelgebers im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung angehört, ist die Variante über den Meriandamm abgelehnt und als nicht förderfähig eingestuft worden.
Für die BUE ist die Nutzung und Qualifizierung der bestehenden Verbindung auf der Mittelachse des Friedhofs Schiffbek als Fußweg deshalb die optimale Variante, die auch weiter verfolgt werden soll.“
Das Bezirksamt schließt sich der Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie in vollem Umfang an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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