Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (ergänzte Fassung)
Letzte Beratung: 14.01.2020 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 4.1
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnung(en) der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:
Caspar-Voght-Straße zwischen Sievekingsallee und Chateauneufstraße, Hamburg-Hamm
Es wird eine Tempo 30 Strecke angeordnet.
Begründung:
Zur Vermeidung von Gefahrensituation zwischen Fahrzeugführer und -Fußgängerverkehr/Kindern.
Derbyweg zwischen Rennbahnstraße und Bei den Tennisplätzen
Es wird folgendes angeordnet:
- Einrichten einer Einbahnstraßenführung
- Erweiterung der Fahrbahnrandbeschränkungen
Begründung:
Mit der Zunahme des Individualverkehrs und den zunehmenden Fahrzeugbreiten ist festzustellen, dass der beengte Verkehrsraum von 4 bis 4,5 Meter ohne Gehwege im Bereich des Derbywegs zwischen Rennbahnstraße und Bei den Tennisplätzen nicht mehr ausreicht, um einen Begegnungsverkehr ordentlich abzuwickeln.
Es ist dort festzustellen, dass sämtliche Fahrbahnränder und das Straßenbegleitgrün dort tief zerfahren sind, da immer wenn sich dort zwei mehrspurige Kraftfahrzeuge begegnen, eines der Fahrzeuge die Fahrbahn teilweise verlassen muss, um ein Passieren des Gegenverkehrs zu ermöglichen.
Im Rahmen von Veranstaltungen auf dem Gelände der Horner Rennbahn wurde außerdem festgestellt, dass Kraftfahrzeuge in diesem Bereich dort an den Fahrbahnrändern bzw. teilweise im Straßenbegleitgrün abgestellt werden.
Ein Passieren der parkenden Fahrzeuge mit größeren Fahrzeugen ist dann dort kaum mehr möglich.
Des Weiteren wurde zunehmend beobachtet, dass immer mehr Fahrzeugführer aus dem Derbyweg in
die Rennbahnstraße einfahren wollen, dies erhebliche Probleme bereitet und teilweise zu erheblichen Gefahrensituationen führt, da die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge auf der Rennbahnstraße unterschätzt werden bzw.
verbotswidrig nach links abgebogen wird.
Aufgrund dieser vorgenannten Feststellungen und auch im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen im Zuge der Erweiterung der U-Bahnlinie U 4 im Bereich der Horner Geest und den damit verbundenen baulichen Verkehrslenkungsmaßnahmen ist eine Änderung der Verkehrsführung erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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