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Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 03.04.2019 Ausschuss für Verkehr und Umwelt Ö 6.1

Sachverhalt

 

Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:

 

An der Alster – Nebenfahrbahn, zwischen Gurlittstraße und Schmilinskystraße

Die Seitenstreifen werden als Parkscheinautomatenbereiche eingerichtet.

 

Verlängerung des Pilotversuchs i. S. Tempo 30 zur Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr) für die Eiffestraße (Eiffestraße (B 5) zwischen Luisenweg und Rückersweg für beide Fahrtrichtungen), die Rennbahnstraße (Rennbahnstraße/Horner Rampe zwischen Washingtonallee und Bergedorfer Straße (B 5) für beide Fahrtrichtungen) und die Harburger Chaussee (Harburger Chaussee zwischen An der Hafenbahn und Haus Nr. 123 für beide Fahrtrichtungen) bis 31.12.2019

 

Klinkstraße zwischen Billstedter Mühlenweg und Barckhusendamm

Änderung der Fahrbahnrandbeschränkungen

Am 23.06.1997 wurde durch eine StVB-AO das Gehwegparken im oben genannten Bereich angeordnet, um dem erhöhtem Parkdruck in diesem Bereich gerecht zu werden. Im Verlauf der vergangenen Jahre ist die Entwicklung der Kraftfahrzeuge, insbesondere auch in den Fahrzeugabmessungen, soweit fortgeschritten, dass ein Fortbestand der damaligen StVB-AO nicht mehr zeitgemäß ist, da die mittlerweile verbleibenden Restgehwegflächen nicht mehr ausreichend für die Fußgänger sind.

 

Norderstraße / Bereich hinter der SPD- Zentrale

Die VZ 283-30 (2X) und ein VZ 314-30 sind entbehrlich. Aus dem Grund sind die 3 VZ zu demontieren. Die Maßnahme ist erforderlich, um Rechtssicherheit für die Verkehrsteilnehmer bezüglich der bestehenden Parkanordnung zu schaffen.

 

Stiftstraße 66

- Einrichten einer Querungshilfe analog ReStra

- Demarkierung einer Sperrfläche

- Versetzen von 2 VZ 315-50 mit Träger

 

Die Maßnahme ist erforderlich, um den Fußgängern in diesem Bereich eine sichere Querung der Stiftstraße zu ermöglichen.

 

Meurerweg Parkplatz bzw. Marktfläche

Anpassung der Verkehrsführung und Haltverbotsbeschilderung nach Verkleinerung der Marktfläche

 

 

Kornweide (Nebenfahrbahn), Bereich der Einmündungen Siebenbrüderweide und Weidendamm

Öffnung einer Teilstrecke der Kornweide für den Radgegenverkehr in einer Einbahnstraße und einem kurzen Stück vorhandenen Radweg (BV-Drs. 21-5001.1).

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme wird gebeten.

 

 

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