22-0277

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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12.11.2019
Sachverhalt

Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:

 

 

Bewohnerparkgebiet M 104 „Gothaer Weg

 

Im dargestellten Bereich M104 „Gothaer Weg“ wird die Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheibenpflicht eingeführt – Bewohner mit Bewohnerparkausweis Nr. M104 sind von der Höchstparkdauer ausgenommen.

Täglich zwischen 9:00 und 20:00 Uhr beträgt die Höchstparkdauer 3 Stunden.

Am Anfang aller Einfahrstraßen ist die Bewohnerparkzone M104 mit einer Eingangsschilderkombination zu kennzeichnen:

Die Kombination besteht aus dem Verkehrszeichen (VZ) 314.1-40 (Beginn einer

Parkraumbewirtschaftungszone), den Zusatzzeichen (ZZ) 1042-32 (Parkscheibe 3 Stunden), 1040-30 (9-20 Uhr) und 1020-32 (Bewohner mit Parkausweis Nr. M104 frei). Am Ende der Ausfahrstraßen aus der

Bewohnerparkzone hebt das VZ 314.2 die Parkscheibenpflicht auf.

 

Bewohnerparkgebiet M 105 „Billstedt Zentrum“

 

Im dargestellten Bereich M105 „Billstedt Zentrum“ wird die Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinpflicht eingeführt – Bewohner mit Bewohnerparkausweis Nr. M105 sind von der Höchstparkdauer ausgenommen.

Werktags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr beträgt die Höchstparkdauer 3 Stunden. Im Sinne eines Reallabors wird die Höchstparkdauer auf dem Parkplatz Reclamstraße bis zum Ende der Bewirtschaftungszeit angehoben.

Am Anfang aller Einfahrstraßen ist die Bewohnerparkzone M105 mit einer Eingangsschilderkombination zu kennzeichnen:

Die Kombination besteht aus dem Verkehrszeichen (VZ) 314.1-40 (Beginn einer

Parkraumbewirtschaftungszone), den Zusatzzeichen (ZZ) 1053-31 (mit Parkschein), Am Ende der

Ausfahrstraßen aus der Bewohnerparkzone hebt das VZ 314.2 den Parkbereich für die Bewohnerparkzone M105

auf. Zwischen den Bewohnerparkzonen erfolgt in der Regel keine Beschilderung im Sinne einer Reduzierung des „Schilderwaldes“.

 

Bewohnerparkgebiet M 106 „Kirchlinden“

 

Im dargestellten Bereich M106 „Kirchlinden“ wird die Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinpflicht

eingeführt – Bewohner mit Bewohnerparkausweis Nr. M106 sind von der Höchstparkdauer ausgenommen.

Werktags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr beträgt die Höchstparkdauer 3 Stunden.

Am Anfang aller Einfahrstraßen ist die Bewohnerparkzone M106 mit einer Eingangsschilderkombination zu kennzeichnen:

Die Kombination besteht aus dem Verkehrszeichen (VZ) 314.1 (Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone), den Zusatzzeichen (ZZ) 1053-31 (mit Parkschein). Am Ende der Ausfahrstraßen aus der Bewohnerparkzone hebt das VZ 314.2 den Parkbereich für die Bewohnerparkzone M106 auf. Zwischen den Bewohnerparkzonen erfolgt in der Regel keine Beschilderung im Sinne einer Reduzierung des „Schilderwaldes“.

 

 

Fuchsbergredder

 

Änderung der Fahrbahnrandbeschränkung durch Einrichtung weiterer Haltverbot Bereiche und einer Sperrfläche

Begründung

Entlang des Furchsbergredder ist eine Neuordnung bzw. Einschränkung der vorhandenen Parkflächen am Fahrbahnrand erforderlich.

Durch die Entstehung von Neubaugebieten im Haferblöcken wurde die Erweiterung (Taktverdichtung) der bestehenden Buslinie 232 notwendig geworden.

Zusammen mit dem allgemeinen Anstieg des Verkehrsaufkommens und dem bestehenden hohen Parkdruck im Fuchsbergredder führt dieses dazu, dass bei Begegnungsverkehr kaum noch Ausweichflächenvorhanden sind und es vermehrt zu Stockungen im Verkehrsfluss kommt.

Durch die Einrichtung von Haltverbot Bereichen sollen diese Ausweichflächen geschaffen werden und zu einem sicheren Verkehrsablauf beitragen. Gleichzeitig wird durch die Einrichtung von Haltverboten die Aufstellfläche vor der Lichtzeichenanlage Fuchsbergredder/ Schiffbeker Weg verlängert und am tatsächlichen Bedarf angepasst. Die Sperrfläche vor der Fahrbahnverengung (Schulweg)) ist zur Schaffung eines Sichtdreieckes erforderlich, da parkende Fahrzeuge die Sicht der Fußgänger stark behindern.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten