Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:
Zinkhüttenweg
Änderung der Fahrbahnrandbeschränkung durch Neueinrichtung und Erweiterung der Haltverbotbereiche
2 Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Einrichtung eines Haltverbotes auf ca. 20m Länge ab der Parkplatzzufahrt der Fa. Prosecur bis zur
Eimündung Liebigstraße (Nordseite)
2. Einrichtung eines Haltverbotes zwischen Lichtmast 1 (Einmündung Billbrookdeich) und Lichtmast 2
3. Auftragen einer 4m langen Grenzmarkierung (VZ 299) vor der Ausfahrt der Fa. Garbe, Zinkhüttenweg 4
3 Begründung
Im Zinkhüttenweg mit seinem für ein Gewerbegebiet relativ schmalen Fahrbahnquerschnitt von 6m befinden sich diverse Grundstücksüberfahrten mit einer hohen Nutzungsfrequenz. In Verbindung mit am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen kommt es immer wieder zu Störungen im Verkehrsablauf.
Die beiden an den Einmündungen beginnenden bzw. endenden Haltverbote sind erforderlich, um ein gleichzeitiges Ein- und Ausfahren von Großfahrzeugen zu ermöglichen.
Die Grenzmarkierung an der Ausfahrt ist erforderlich, um ein gefahrloses und auch zügigeres Einfahren in den fließenden Verkehr zu gewährleisten. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten