22-1211.2

Straßenschilder im Neubaugebiet zwischen Möllner Landstraße und Oststeinbeker Weg umgehend aufstellen

Mitteilung öffentlich

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08.12.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1211.1 in ihrer Sitzung am 17.09.2020 einstimmig bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1211 einstimmig zugestimmt.

 

 

Im Jahr 2017 wurde das Baugebiet zwischen Möllner Landstraße und Oststeinbeker Weg, auf dem Gelände der ehemaligen Schule Oststeinbeker Weg, erschlossen. Es wurden 65 Reihen- und Doppelhäuser gebaut. Etwa 85 % der Häuser sind vollständig fertiggestellt und bezogen worden.

Die Straßen, die durch das Neubaugebiet führen heißen: „ Horst-Böttjer-Weg“ und „Marianne-Timm-Weg“.

Bis heute gibt es noch keine Straßenschilder. Zusteller, Lieferanten und Besucher haben große Schwierigkeiten sich in diesem Gebiet zurecht zu finden. Auch wenn der Straßenbelag noch nicht fertig hergestellt wurde, ist es dringend erforderlich, endlich Straßenschilder aufzustellen. Auch wird in diesem Gebiet zu schnell gefahren. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass hier Tempo 30 herrscht.  

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die fehlenden Straßenschilder umgehend aufgestellt werden.
  2. An den Einfahrten in das Neubaugebiet, Möllner Landstraße / Ecke Horst-Böttjer-Weg und Oststeinbeker Weg / Ecke Horst-Böttjer-Weg werden Schilder Tempo 30 Zone aufgestellt.

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind.

 

 

 

 

 

 

Im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat (PK) 42 nimmt die Verkehrsdirektion (VD) 5 wie folgt Stellung:

 

Das Baugebiet zwischen Möllner Landstraße und Oststeinbeker Weg, auf dem Gelände der ehemaligen Schule Oststeinbeker Weg, wurde mit dem Bebauungsplan Billstedt 105 entwickelt. Für die neu anzulegenden Straßen erfolgte eine Erschließungsplanung auf Grundlage des o.g. B-Plans.

Die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgt nach der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung. Diese ist Ausschuss einer behördenabgestimmten Straßenverkehrsplanung (Schlussverschickung).

Diese schlussabgestimmte Planung liegt derzeit noch nicht vor. Eine Anordnung der Tempo 30 Zone kann somit derzeit nicht erfolgen.

Grundlage für die Aufstellung von Verkehrszeichen (VZ) gemäß einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, somit auch des VZ 437 (Straßennamensschild), ist die öffentliche Widmung. Dies erfolgt durch den Bezirk.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt mit: 

Die betroffenen Straßen befinden sich noch im privaten Besitz des Bauträgers. Eine Aufstellung von Straßenschildern ist daher derzeit noch nicht möglich.

Nach Abnahme bzw. Übernahme der Straßen durch das Bezirksamt und Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde, wird das Bezirksamt die Aufstellung der Straßenschilder veranlassen. Dies wird

voraussichtlich im Frühjahr des nächsten Jahres der Fall sein.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten