21-0581.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNEN und SPD betr. Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität auch in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.01.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6

Sachverhalt

Durch Industrie und Hafen, Verkehr und Heizungen gelangen Schadstoffe in die Luft, gerade in Ballungsräumen wie Hamburg. Hier erhebt das Hamburger Luftmessnetz, betrieben vom Institut für Hygiene und Umwelt, Daten zur Luftqualität. Von den 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Hamburg befindet sich nur eine einzige im Bezirk Harburg. Diese liegt in Neugraben an der Adresse Neugrabener Dorf 79/81 abseits von Hauptverkehrsstraßen und Industrie, zudem misst sie lediglich die Werte für Ozon und Stickstoffoxide. Messstationen des Stationstyps Verkehr gibt es im Bezirk Harburg gar nicht, damit werden hier keinerlei kontinuierliche Messungen beispielsweise zu Feinstaub durchgeführt.

Schadstoffmessungen müssen die reale Luftqualität auch für die Harburger Bürger*innen transparent und vergleichbar machen. Daher sollten auch in unserem Bezirk – entsprechend der aktuellen EuGH-Rechtsprechung – an viel befahrenen Straßen wie beispielsweise der Winsener Straße, der Moorstraße und der Cuxhavener Straße neue feste Luftmessstationen errichtet werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, Vertreter*innen des Instituts für Hygiene und Umwelt und der Behörde für Umwelt und Energie in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen. Die Vertreter*innen sollen

    erläutern, warum bisher keine stationären Messstationen an belasteten Standpunkten wie der Winsener Straße, der Moorstraße sowie der Cuxhavener Straße eingerichtet wurden,

    berichten, welche Richtlinien zur Aufstellung von festen Luftmessstationen gelten,

    geeignete Standorte für neue feste Luftmessstationen im Bezirk Harburg vorschlagen.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         11. November 2020

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag GRÜNE - SPD (Drs. 21-0581) wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA ist in Hamburg zuständig für die Umsetzung der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung und hierbei unter anderem für die Luftreinhalteplanung und Konzeption der Luftqualitätsmessungen.

 

Bzgl. der Anforderungen im Petitum der Referentenanfrage wird auf die anliegende Präsentation verwiesen. Bei der Erstellung der Präsentation wurde der für das Luftmessnetz zuständige Fachbereich im Institut für Hygiene und Umwelt beteiligt.

 

gez. Heimath

 

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

Anlage:

 

-          Präsentation „Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität auch in Harburg? - Antwort der BUKEA zur Drucksache 21-0581 der Bezirksversammlung Harburg“

        

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Harburg Neugraben - Fischbek Winsener Str. Moorstraße Cuxhavener Str.

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