Stellungnahme zu dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Auswirkungen auf den Verkehr im Bereich Süderelbe durch die geplante Sperrung der Kreuzung Waltershofer Straße /Cuxhavener Straße
Letzte Beratung: 23.09.2020 Regionalausschuss Süderelbe Ö 13.1
Von Oktober 2019 bis Oktober 2020 wird die Cuxhavener Straße im Kreuzungsbereich Waltershofer Straße auf eine Fahrspur pro Richtung verengt. Ausgenommen ist die Zeit von Mitte Dezember bis Mitte Februar. Von April bis Juli 2020 wird die Verbindung zur Waltershofer Straße vollständig gesperrt.
Für Süderelbe beutet das zusätzliche Staus und eine erhebliche Belastung der Ausweichstrecken. Der Hauptverkehr sollte über die Anschlussstelle Heimfeld der A7 und den Moorburger Bogen zum Fürstenmoordamm geleitet werden.
Aber ein großer Teil wird vorrausichtlich durch Rübke und den Marschkamper Deich Richtung Finkenwerder und Waltershof, den Süderelbebogen, die Neuwiedenthaler Straße und die Francoper Straße, den Rehrstieg und die Neuwiedenthaler Straße gehen.
Die Bezirksversammlung fordert die Fachbehörde auf, im Regionalausschuss Süderelbe über die Auswirkungen der Sperrung für den Verkehr in Süderelbe mit Blick auf folgende Fragen Stellung zu beziehen:
1. Wie hoch wird der Einsatz von Ressourcen sein- wird im Einschicht-, Zweischichtbetrieb und am Wochenende gearbeitet?
2. Wie hoch wird das Verkehrsaufkommen für die o.g. Straßen zusätzlich sein? Bitte den PKW und den LKW Verkehr getrennt nennen.
3. Der Marschkamper Deich in Neuenfelde ist bereits jetzt schon durch Verkehr in Richtung Finkenwerder und AB Auffahrt Waltershof übermäßig belastet.
Die Bezirksversammlung fordert daher ein Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t, wie es für die Nincoper Straße bereits besteht,
sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, damit Passanten nicht mehr durch Überholmanöver gefährdet werden,
zudem muss an geeigneter Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger geschaffen werden, weil es auf der westlichen Straßenseite nur teilweise einen Gehweg gibt.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
04.05.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:
zu 1.:
Die Baufirma arbeitet an sechs Tagen die Woche unter Ausnutzung des Tageslichts, was bedeutet, dass unter Berücksichtigung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten quasi ein Zweischichtbetrieb zustande kommt.
Die Bautermine von allen Bauphasen stehen fest und die Baufirma ist angehalten, die Bauphasen zwingend einzuhalten, da nachfolgende Baumaßnahmen den zeitlichen Rahmen vorgeben. Falls erforderlich, wird die Baufirma zusätzliches Personal einsetzen und auch bei Bedarf Sonntagsarbeit vornehmen, so dass die gesetzten Termine gehalten werden.
zu 2.:
Es ist eine spezielle LKW-Umleitung über Cuxhavener Straße und Moorburger Bogen und weiter über Fürstenmoordamm und Georg-Heyken-Straße eingerichtet.
Der PKW-Verkehr wird über Rehrstieg und Neuwiedenthaler Straße geführt. Auf der A7 sind zusätzlich Großtafeln aufgestellt, die auf die Sperrung der Waltershofer Straße hinweisen. Da davon auszugehen ist, dass sich die Verkehre stark verteilen werden, kann keine verlässliche Angabe zu den zusätzlichen Verkehrsmengen auf den einzelnen Straßen getätigt werden. Der Ausbauzustand aller von den Umleitungsstrecken betroffenen Straßen ist aber ausreichend um die Verkehre aufnehmen zu können.
Zu 3. und 4.: Die Beantwortung wird durch die BWVI vorgenommen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft, sind hierbei aber nur indirekt betroffen.
gez. Fredenhagen
f.d.R.
Kaidas
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.