21-0245.02

Stellungnahme zu dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Auswirkungen auf den Verkehr im Bereich Süderelbe durch die geplante Sperrung der Kreuzung Waltershofer Straße /Cuxhavener Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.09.2020
Ö 13.2
Sachverhalt

Von Oktober 2019 bis Oktober 2020 wird die Cuxhavener Straße im Kreuzungsbereich Waltershofer Straße auf eine Fahrspur pro Richtung verengt. Ausgenommen ist die Zeit von Mitte Dezember bis Mitte Februar. Von April bis Juli 2020 wird die Verbindung zur Waltershofer Straße vollständig gesperrt.

Für Süderelbe beutet das zusätzliche Staus und eine erhebliche Belastung der Ausweichstrecken. Der Hauptverkehr sollte über die Anschlussstelle Heimfeld der A7 und den Moorburger Bogen zum Fürstenmoordamm geleitet werden.

Aber ein großer Teil wird vorrausichtlich durch Rübke und den Marschkamper Deich Richtung Finkenwerder und Waltershof, den Süderelbebogen, die Neuwiedenthaler Straße und die Francoper Straße, den Rehrstieg und die Neuwiedenthaler Straße gehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung fordert die Fachbehörde auf, im Regionalausschuss Süderelbe über die Auswirkungen der Sperrung für den Verkehr in Süderelbe mit Blick auf folgende Fragen Stellung zu beziehen:

 

1. Wie hoch wird der Einsatz von Ressourcen sein- wird im Einschicht-, Zweischichtbetrieb und am Wochenende gearbeitet?

2. Wie hoch wird das Verkehrsaufkommen für die o.g. Straßen zusätzlich sein? Bitte den PKW und den LKW Verkehr getrennt nennen.

3. Der Marschkamper Deich in Neuenfelde ist bereits jetzt schon durch Verkehr in Richtung Finkenwerder und AB Auffahrt Waltershof übermäßig belastet.

Die Bezirksversammlung fordert daher ein Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t, wie es für die Nincoper Straße bereits besteht,  

sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, damit Passanten nicht mehr durch Überholmanöver gefährdet werden,  

zudem muss an geeigneter Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger geschaffen werden, weil es auf der westlichen Straßenseite nur teilweise einen Gehweg gibt.  

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

Der Vorsitzende

04.05.20

 

 

Die Verkehrsdirektion 51 wird sich nachfolgend, im Einvernehmen mit der Polizeikommissariat (PK) 47, zu Frage 3 des genannten Antrags äußern.

 

Der Marschkamper Deich ist dem öffentlich Verkehr vollumfänglich gewidmet. Einschränkungen jedweder Art dürfen nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden. Dazu gehört sowohl die Beschränkung für bestimmte Verkehrsarten als auch die Herabsetzung der grundsätzlich innerhalb geschlossener Ortschaften geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Beschränkungen nur dann rechtlich zulässig, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Die erforderliche Gefahrenlage begründet sich dabei im Wesentlichen durch das Vorhandensein objektiv nachvollziehbarer Fakten. Zur Sicherheit wurde dazu in der Vergangenheit bereits für den Kurvenbereich Tempo 30 für alle Fahrzeuge und im weiteren Verlauf der Straße für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Tempo 30 angeordnet. Zusätzlich wurde ein Dialogdisplay aufgestellt, welches dem Verkehrsteilnehmer eine Rückmeldung auf seine gefahrene Geschwindigkeit gibt.

 

Aufgrund des vorliegenden Antrags wurde die Verkehrssituation erneut geprüft. Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Hinweise auf ständige Geschwindigkeitsübertretungen und daraus resultierende Sicherheitsdefizite für die Anwohner und anderen Verkehrsteilnehmer sind nicht bekannt.

 

Die Sperrung der Nincoper Straße und der folgenden Straßen des Obstmarschwegs für LKW über 7,5 t dient der Verhütung von außerordentlichen Schäden an diesem Straßenzug und wurde durch die Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Harburg angeordnet.

 

Die Einrichtung von FGÜ wird in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geregelt:

 

Für die Einrichtung von FGÜ sind gewisse Verkehrsstärken erforderlich. So müssen in der Spitzenstunde mindestens 50 Fußgängerquerungen (gebündelt) und mindestens 200 Fahr- zeuge den Einsatzbereich nutzen. Dieses trifft für den Marschkamper Deich zumindest für die Fußgängerquerungen nicht zu. 

 

Die Einrichtung eines FGÜ wird daher ebenso wie eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Verbot für bestimmte Fahrzeugarten abgelehnt.

 

 

Das PK 47 wird die Verkehrssituation in jedem Fall auch weiterhin beobachten und bei sich abzeichnenden Sicherheitsmängeln umgehend tätig werden.

 

gez. Heimath

 

f.d.R. Kaidas