22-1254

Stärkung des Fußgängerverkehrs - auch personell! Schaffung der Position einer oder eines Fußgängerbeauftragten im Bezirk Hamburg-Mitte (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.09.2020
Sachverhalt

 

Die Aufgaben im Bereich der Mobilität sind in unserem Bezirk vielfältig: Es geht insbesondere darum, eine inklusive und barrierefreie Mobilität zu ermöglichen sowie eine umwelt- und klimafreundliche Verkehrspolitik zu fördern. Gleichzeitig muss moderne Mobilität auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen.

 

Moderne Mobilität und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger beschränken sich allerdings nicht nur auf die vermeintlich offensichtlichen Formen der Mobilität, wie etwa den öffentlichen Nahverkehr, den motorisierten Individualverkehr oder das Fahrrad. Auch der Fußgängerverkehr muss zukünftig viel stärker in die ganzheitliche Betrachtung aufgenommen werden.

 

Der Bezirk Hamburg-Mitte ist in dieser Hinsicht schon sehr aktiv: So werden in verschiedenen Stadtteilen – etwa in der Neustadt, in St. Georg sowie in Billstedt – Fußgängerkonzepte erarbeitet, um zu prüfen, wie diese Art der Mobilität in den Quartieren funktioniert und wie wir die Bedingungen weiter verbessern können, um so weitere Anreize für die Menschen vor Ort zu schaffen. Klar ist aber auch, dass Konzepte allein die Probleme nicht lösen – daher hat sich die bezirkliche Koalition auch klar das Ziel gesetzt, einen qualitativen Ausbau sowie die zeitgemäße Sanierung der Gehwege zu unterstützen. Dabei ist klar, dass die Wege durchweg eine hohe Qualität aufweisen sollen und attraktiv sein müssen. Auch die Schaffung barrierefreie Wege ist weiterhin eine wichtige Aufgabe in den Stadtteilen.

 

All diese Vorhaben müssen jedoch von Seiten der Verwaltung auch entsprechend koordiniert werden. Bislang waren die Zuständigkeiten bezüglich des Fußverkehrs in der Verwaltung nicht einheitlich gebündelt, sondern auf mehrere Personen verteilt. Der großen Aufgabe – nämlich der Stärkung des Fußgängerverkehrs im Bezirk – wird man jedoch nur dann gerecht, wenn all die Vorhaben und Ziele zentral von einer Stelle aus koordiniert werden. Daher muss der Bezirk hier auch die personellen Voraussetzungen schaffen, indem eine hauptamtliche Stelle einer oder eines bezirklichen Fußgängerbeauftragten gebildet und besetzt wird.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird angeregt, vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben im Bereich des Fußgängerverkehrs und der besonderen Bedeutung dieser Mobilitätsform in unseren Stadtteilen und Quartieren, die Position einer oder eines bezirklichen Fußgängerbeauftragten zu schaffen und die Stelle entsprechend zu besetzen.