Stärkung des Fußgängerverkehrs - auch personell! Schaffung der Position einer oder eines Fußgängerbeauftragten im Bezirk Hamburg-Mitte
Letzte Beratung: 22.10.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1254 einstimmig zugestimmt.
Die Aufgaben im Bereich der Mobilität sind in unserem Bezirk vielfältig: Es geht insbesondere darum, eine inklusive und barrierefreie Mobilität zu ermöglichen sowie eine umwelt- und klimafreundliche Verkehrspolitik zu fördern. Gleichzeitig muss moderne Mobilität auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen.
Moderne Mobilität und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger beschränken sich allerdings nicht nur auf die vermeintlich offensichtlichen Formen der Mobilität, wie etwa den öffentlichen Nahverkehr, den motorisierten Individualverkehr oder das Fahrrad. Auch der Fußgängerverkehr muss zukünftig viel stärker in die ganzheitliche Betrachtung aufgenommen werden.
Der Bezirk Hamburg-Mitte ist in dieser Hinsicht schon sehr aktiv: So werden in verschiedenen Stadtteilen – etwa in der Neustadt, in St. Georg sowie in Billstedt – Fußgängerkonzepte erarbeitet, um zu prüfen, wie diese Art der Mobilität in den Quartieren funktioniert und wie wir die Bedingungen weiter verbessern können, um so weitere Anreize für die Menschen vor Ort zu schaffen. Klar ist aber auch, dass Konzepte allein die Probleme nicht lösen – daher hat sich die bezirkliche Koalition auch klar das Ziel gesetzt, einen qualitativen Ausbau sowie die zeitgemäße Sanierung der Gehwege zu unterstützen. Dabei ist klar, dass die Wege durchweg eine hohe Qualität aufweisen sollen und attraktiv sein müssen. Auch die Schaffung barrierefreie Wege ist weiterhin eine wichtige Aufgabe in den Stadtteilen.
All diese Vorhaben müssen jedoch von Seiten der Verwaltung auch entsprechend koordiniert werden. Bislang waren die Zuständigkeiten bezüglich des Fußverkehrs in der Verwaltung nicht einheitlich gebündelt, sondern auf mehrere Personen verteilt. Der großen Aufgabe – nämlich der Stärkung des Fußgängerverkehrs im Bezirk – wird man jedoch nur dann gerecht, wenn all die Vorhaben und Ziele zentral von einer Stelle aus koordiniert werden. Daher muss der Bezirk hier auch die personellen Voraussetzungen schaffen, indem eine hauptamtliche Stelle einer oder eines bezirklichen Fußgängerbeauftragten gebildet und besetzt wird.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird angeregt, vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben im Bereich des Fußgängerverkehrs und der besonderen Bedeutung dieser Mobilitätsform in unseren Stadtteilen und Quartieren, die Position einer oder eines bezirklichen Fußgängerbeauftragten zu schaffen und die Stelle entsprechend zu besetzen.
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat im Abschnitt Verkehrsplanung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) eine Fußgängerbeauftragte benannt. Die Fußgängerbeauftragte koordiniert alle Themen rund um das Zufußgehen. Die Fußgängerbeauftragte prüft zudem Verkehrs- und Freiraumplanungen hinsichtlich der Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, Kinderwagen, Rollatoren u.ä.. Derzeit läuft ebenfalls die Erarbeitung des Fußverkehrskonzeptes für den Stadtteil St. Georg an, was ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit in den nächsten Monaten darstellt. Im Anschluss soll ebenfalls die Konzepterarbeitung für Billstedt erfolgen.
Halbjährlich ist eine Berichterstattung zu Fußverkehrsthemen im Mobilitätsausschuss und anlassbezogen im jeweiligen Regionalausschuss vorgesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.