22-4441.1

Stadtteilkulturzentren/Bürgerhäuser in Hamburg-Mitte - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflationsausgleich durchsetzen sowie Eingruppierungen überprüfen

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.04.2024
Ö 4.1
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 dem nachstehenden Antrag der SPD-, CDU-, FDP- und GRÜNE-Fraktion (beschlossene Fassung), Drs. 22-4441, einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser begleitet von ihrem Dachverband STADTKULTUR HAMBURG für eine faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. In den nächsten Monaten werden von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für die kommenden Haushalte gestellt und es entscheidet sich, wie zukunftsfähig die Stadtteilkultur (Bürgerhäuser eingeschlossen) sein kann.


Tariferhöhungen: Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen.
Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten für die Personalkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind.


Inflationsausgleich: Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2023 über 6 Prozent betragen. Daher müssen die Zuwendungen der Einrichtungen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müssen alle Preissteigerungen im Programmbereich eingespart werden.


Neueingruppierung der Stellen: Seit vielen Jahren ist die Bezahlung in der Stadteilkultur in Stadtteilkulturzentren und Brgerhäusern prekär und entspricht nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Die häufig geäerte Wertschätzung für die Funktion der Stadtteilkulturzentren in den Quartieren und Bezirken ist das eine. Eine faire Bezahlung ist häufig das andere. Dieser Missstand wurde bereits grundsätzlich erkannt und im Bezirksamt Harburg eine Stelle geschaffen, die alle Stellenbewertungen in den Stadteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten prüft. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die meisten Stellen im Schnitt deutlich höher eingruppiert und damit besser bezahlt werden müssen.

Die Neueingruppierung muss auch für alle Einrichtungen der Stadteilkultur und der Bürgerhäuser durch die Bezirke umgesetzt werden und die Mittel für die bessere Bezahlung müssen in den Haushalt eingestellt werden. Das heißt, die Rahmenzuweisung Stadteilkultur und Bezirksmittel für die Bürgerhäuser müssen erhöht werden.
Der dringende Bedarf einer besseren Bezahlung der Mitarbeitenden in den Stadtteilkulturzentren ergibt sich zunächst aus den Aufgaben, die seit Jahrzehnten anspruchsvoller geworden sind. Damit steigen auch die Verantwortung und die erforderliche Ausbildung. Die Eingruppierungen der Löhne sind jedoch in der Regel auf einem niedrigen Stand stehengeblieben, der veraltet ist und nicht den Leistungen der Einrichtungen entspricht. Ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ist deutlich angewachsen.
Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz der Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt stellen.
Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Stellen nachzubesetzen. Auch hat eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitenden in den letzten Monaten Einrichtungen verlassen und sich in anderen Branchen orientiert, in denen besser bezahlt wird.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser

  1. die Mehrkosten aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder aufgefangen werden, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur und Bürgerhäuser bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen arbeiten,
     
  2. die Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser einen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt,
    und

 

  1. bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern sichergestellt wird, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind.

 

Dem zuständigen Ausschuss möge hierzu berichtet werden.

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien hat hierzu mit Schreiben vom 15.03.2024 folgende Stellungnahme abgegeben:

Unter der Berücksichtigung, dass die Förderung von Bürgerhäusern im Aufgabenbereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke liegt, bezieht sich folgende Stellungnahme ausschließlich auf Stadtteilkulturzentren.

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zum Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wie folgt Stellung:

Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahre 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Hamburg-Mitte hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.

Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbarten Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Hamburg-Mitte 2023/2024 auf 15,88% Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung.

Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.

Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.

Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.

 

 

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 02.04.2024 zu Petitum 1, 2 und 3 folgende Stellungnahme abgegeben

 

Die Bedarfe der Bürgerhäuser aus Tariferhöhungen und Preissteigerungen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat zu den o.g. Empfehlungen für den Bereich Stadtteilkultur Stellung genommen (s. Anlage). Die BWFGB geht davon aus, dass veränderte, rechtssichere Höhergruppierungen unabhängig von einer Tätigkeit in Stadtteilkulturzentren oder Bürgerhäusern Geltung für die Beschäftigten hätten.

Bei rechtzeitigem Vorliegen der Prüfungsergebnisse aus den Stellenbewertungen (Veranschlagungsreife) wären die Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen. Für eine Ergänzungsdrucksache zum Haushalt 2025/2026 müssten spätestens im Spätsommer 2024 konkrete (veranschlagungsreife) Ergebnisse vorliegen.

 

Petitum/Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.