21-5082.2

Stadtteilfest mit Flohmarkt in den Zinnwerken absichern; hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.03.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen. Es handelt sich hierbei um einen ursprünglich eingereichten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5082. Die kursiv dargestellte Ergänzung war zur Klarstellung und Einhaltung des Zuwendungsrechts notwendig.

 

In den Elektrolysehallen der ehemaligen Zinnwerke im Veringhof fand regelmäßig ein „Stadtteilfest und Kulturflohmarkt (Flohzinn)“ statt, der sich allgemeiner Beliebtheit erfreute.

Veranstalter war der „Konspirative Küchenkonzerte e.V.“

 

Bedauerlicherweise kann die Halle derzeit nicht für die Veranstaltung genutzt werden, da der Veranstalter die Sicherheit nicht nachweisen konnte. Dazu fehlt ein Gutachten über die Statik und verschiedene Maßnahmen zum Brandschutz.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte unterstützt den Verein in dem Ziel die Sicherheit in der Halle nachzuweisen, und in der Zwischenzeit den Markt außerhalb der Halle stattfinden zu lassen.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge daher beschließen:

 

1. Die Bezirksversammlung übernimmt Kosten für ein statisches Gutachten und weitere Maßnahmen zum Brandschutz bis zu einer Höhe von 2.500 Euro aus Sondermitteln.

2. Die Bezirksversammlung übernimmt die Kosten für die Miete von Pavillons zur Durchführung des Marktes außerhalb der Hallen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro aus Sondermitteln.

3. Die unter 1 und 2 genannten Mittel werden dem Verein „Konspirative Küchenkonzerte e.V.“ für die Umsetzung bzw. Anmietung zur Verfügung gestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.