21-5082.1

Stadtteilfest mit Flohmarkt in den Zinnwerken absichern

Vorlage öffentlich

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05.03.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5082 einstimmig zugestimmt.

 

 

In den Elektrolysehallen der ehemaligen Zinnwerke im Veringhof fand regelmäßig ein „Stadtteilfest und Kulturflohmarkt (Flohzinn)“ statt, der sich allgemeiner Beliebtheit erfreute.

Veranstalter war der „Konspirative Küchenkonzerte e.V.“

 

Bedauerlicherweise kann die Halle derzeit nicht für die Veranstaltung genutzt werden, da der Veranstalter die Sicherheit nicht nachweisen konnte. Dazu fehlt ein Gutachten über die Statik und verschiedene Maßnahmen zum Brandschutz.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte unterstützt den Verein in dem Ziel die Sicherheit in der Halle nachzuweisen, und in der Zwischenzeit den Markt außerhalb der Halle stattfinden zu lassen.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge daher beschließen:

 

1. Die Bezirksversammlung übernimmt Kosten für ein statisches Gutachten und weitere Maßnahmen zum Brandschutz bis zu einer Höhe von 2.500 Euro aus Sondermitteln.

 

2. Die Bezirksversammlung übernimmt die Kosten für die Miete von Pavillons zur Durchführung des Marktes außerhalb der Hallen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro aus Sondermitteln.

 

Das Bezirksamt möchte für diesen und alle Folgefälle die Fraktionen über die Möglichkeiten einer Zuwendungsvergabe beraten.

 

Grundsätzlich sind bei der Gewährung von Zuwendungen die Prinzipien der Notwendigkeit (§6 LHO) und der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§7 LHO) zu beachten. An der Erfüllung des Zuwendungszwecks muss ein erhebliches Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen (§46 LHO), das ohne die Gewährung der Zuwendung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden könnte (Subsidiaritätsprinzip).

Gemäß Ziffer 5.3.1 in der VV zu §46 LHO ist das Bezirksamt gefordert, das erhebliche Interesse der FHH an der „Erfüllung des Zuwendungswecks durch die Zuwendungsempfangende oder den Zuwendungsempfangenden“ dokumentieren. Weiter heißt es, dieses Interesse könne „aus einem Beschluss der Bürgerschaft oder der Bezirksversammlung, das Regierungsprogramm, anderen offiziellen staatlichen Verlautbarungen, gesetzlichen Vorgaben dem Grunde nach (Spezialgesetze) oder Förderrichtlinien abgeleitet werden“. Ein Beschluss der Bezirksversammlung ist in diesem Fall gegeben.

 

Für die Umsetzung gibt es zwei Wege. Zum einen kann das Petitum so formuliert werden, dass eine bestimmte Summe für eine Maßnahme zur Verfügung gestellt wird. Damit wird unterstellt, dass das Bezirksamt mit der Umsetzung beauftragt werden soll und der Dienstleister in einem transparenten und ergebnisoffenen Verfahren ausgewählt werden muss.

Zum anderen kann die Zuwendung direkt einem Empfangenden zugeordnet werden. Dafür muss das Petitum so formuliert werden, dass über die Summe und den Zuwendungsempfangenden beschlossen wird. Es reicht nicht, dass der Zuwendungsempfangende im Sachverhalt des Antrags benannt wird. Sobald der Zuwendungsempfangende einen Sondermittelantrag einreicht, kann der politische Antrag / Beschluss direkt dem Sondermittelantrag zugeordnet werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund wird der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung gebeten, dem geänderten Petitum mit folgendem Wortlaut zuzustimmen:

 

1. Die Bezirksversammlung übernimmt Kosten für ein statisches Gutachten und weitere Maßnahmen zum Brandschutz bis zu einer Höhe von 2.500 Euro aus dem Förderfonds.

 

2. Die Bezirksversammlung übernimmt die Kosten für die Miete von Pavillons zur Durchführung des Marktes außerhalb der Hallen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro aus dem Förderfonds.

 

3. Die unter 1 und 2 genannten Mittel werden dem Verein „Konspirative Küchenkonzerte e.V.“ für die Umsetzung bzw. Anmietung zur Verfügung gestellt.