Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob,
Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz,
Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Die Fraktion Die Linke stellt fest, dass die Lage von Wohnungs- und Obdachloser Menschen sowie Drogengebrauchender Menschen, im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere im Quartier St. Georg, weiterhin prekär ist.
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Die Straßensozialarbeit wurde zum 1. Januar 2026 personell reduziert (minus 3,79 Stellen), was nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft Olga Fritzsche die Versorgung und Kontinuität der Hilfe massiv einschränkt. Bereits in diesem Winter sind laut offiziellen Zahlen mindestens 15 obdachlose Menschen in Hamburg gestorben. (Quelle: www.linksfraktion-hamburg.de)
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Seit Februar 2026 hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte gemeinsam mit dem Dienstleister SHALA die sozialräumliche Präsenz ausgeweitet, u. a. mit drei Teams à zwei Personen im Drei-Schicht-System täglich (inkl. der Wochenenden und der Feiertage) von 6–22 Uhr; ein viertes Team kann bei Bedarf unterstützen.
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Die Sozialraumläufer*innen sind sichtbar in roten Westen unterwegs, sollen als Brücke zwischen Straßensozialarbeit und Polizei fungieren, Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, ansprechen und ggf. aus sensiblen Bereichen fernhalten sowie Unterstützungsangebote vermitteln. Öffentlich zugängliche Informationen über Qualifikation, Aufgaben, Befugnisse und Wirksamkeit bleiben jedoch vage.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Die Linke das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sozialraumläufer*innen - Aufgaben und Wirkungsprofil
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Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Sozialraumläufer*innen in St. Georg gegenüber Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren konkret? (z. B. Ansprache, Regeladressierung, Platzverweis, Vermittlung von Hilfsangeboten)?
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Wie unterscheiden sich diese Aufgaben von der professionellen Straßensozialarbeit?
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Welche quantitativen Zielgrößen bestehen zur Messung der Wirksamkeit der Sozialraumläufer*innen (z. B. angesprochene Personen, Vermittlungen, Konfliktfälle)?
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Welche Strategien gibt es, um Verdrängung oder Ghettoisierung von Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, im Quartier St. Georg zu vermeiden?
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Wie werden Sozialraumläufer*innen konkret in die Zusammenarbeit mit Polizei, Kontrolldienst und Straßensozialarbeit eingebunden?
2. Organisation, Zuständigkeit und Eingliederung im Bezirksamt
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Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Verfahren wurde die Zuständigkeit der Sozialraumläufer*innen am 01.11.2025 auf das Bezirksamt Hamburg-Mitte übertragen?
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Welche organisatorischen Maßnahmen wurden getroffen, um die Sozialraumläufer*innen in die Struktur des Bezirksamts Hamburg-Mitte einzugliedern?
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Welche Aufgaben liegen seit der Übernahme beim Bezirksamt, und wer koordiniert Einsatzplanung und operative Umsetzung in St. Georg?
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Welche formalen Abstimmungen und Kommunikationsstrukturen bestehen zwischen Bezirksamt, Sozialbehörde, Polizei, Kontrolldienst und Straßensozialarbeit?
3. Ausbildung, Qualifikation und Einsatzbefugnisse
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Welche formalen Qualifikationen müssen Sozialraumläufe*innen erfüllen, um Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, professionell anzusprechen?
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Welche Inhalte umfasst die Ausbildung (z. B. Deeskalation, Umgang mit Menschen, die Drogen im öffentlichen Raum konsumieren, Sozialrecht, interkulturelle Kompetenz)?
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Wie lange dauert die Ausbildung, und wer führt sie durch (intern/extern)?
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Gibt es Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen für die Sozialraumläufer*innen?
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Welche rechtlichen Befugnisse besitzen Sozialraumläufe*innen im Vergleich zu Kontrolldienst und Polizei?