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Soziale Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung südliche Neustadt in Hamburg-Mitte verlängern (Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.12.2018 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.3

Sachverhalt

Das Ziel sowohl der Sozialen Erhaltungsverordnung, als auch der Umwandlungsverordnung, ist es, die sozio-ökonomischen Strukturen innerhalb eines Gebietes zu erhalten und die Verdrängung angestammter Bewohnergruppen zu verhindern.

 

Die soziale Erhaltungsverordnung (1995) und die Umwandlungsverordnung (1998) für die südliche Neustadt wurden im Jahr 2008 hinsichtlich ihrer Wirkung und Fortführungsmöglichkeit evaluiert, da eine Umwandlungsverordnung jeweils nur für fünf Jahre beschlossen werden kann und dann entsprechend verlängert werden muss.

 

Die Untersuchungen von „Analyse und Konzepte“ stellten für die südliche Neustadt fest: „In diesem Gebiet wäre bei einem Wegfall der Umwandlungsverordnung mit einem gravierenden Anstieg der Umwandlungen zu rechnen, der (…) mit weit reichenden Strukturverschiebungen verbunden wäre.“ Zwischenzeitlich hat sich die Situation durch den Verkauf einer größeren Wohnanlage weiter zugespitzt.

 

„Die Soziale Erhaltungsverordnung Südliche Neustadt gilt unbefristet. Die Umwandlungsverordnung hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren, diese kann bei Nachweis der Wirksamkeit jedoch verlängert werden. Die Wirksamkeit der Sozialen Erhaltungsverordnung in Verbindung mit der Umwandlungsverordnung wird entsprechend regelmäßig alle fünf Jahre evaluiert. In diesem Zusammenhang wird auch durch eine Aktualisierung der zugrundeliegenden Daten geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung im Gebiet noch gegeben sind.“ (vgl. http://www.hamburg.de/mitte/soziale-erhaltungsverordnung-suedliche-neustadt/). Dies gilt außerdem für die anderen bestehenden Sozialen Erhaltungsverordnungen im Bezirk sowie für die daran angeschlossenen Umwandlungsverordnungen.

 

Die Umwandlungsverordnung wurde folgerichtig um fünf Jahre verlängert und lief Ende 2013 aus. Es erfolgte, wie beantragt, eine Verlängerung um weitere fünf Jahre bis Ende 2018.

 

Nach den Erfahrungen und Einschätzungen der Antragstellerinnen und Antragsteller hat sich die Lage weiter zugespitzt. „Das Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner zentralen, innerstädtischen Lage ein begehrter Wohnstandort, der auch aufgrund von verschiedenen Projektentwicklungen in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Investoren und Projektentwicklern gerückt ist.“(http://www.hamburg.de/mitte/soziale-erhaltungsverordnung-suedliche-neustadt/). Diese Einschätzung kann auch auf die anderen Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnungen im Bezirk übertragen werden, da der Druck auf innerstädtisches Wohnen zunimmt.

 

Die in 2008 beschriebene Situation in der südlichen Neustadt und den anderen Gebieten hat sich in den vergangenen Jahren nicht verändert, so dass es politisch notwendig und sinnvoll ist, die Umwandlungsverordnungen noch über einen längeren Zeitraum beizubehalten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Deshalb möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für die Weiterführung der Sozialen Erhaltungsverordnung südliche Neustadt und die Verlängerung der darauf basierenden Umwandlungsverordnung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einzutreten und entsprechende Maßnahmen für eine entsprechende Untersuchung einzuleiten.
  2. Dies gilt für alle Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnung im Bezirk Hamburg-Mitte und soll entsprechend Punkt 1 des Petitums umgesetzt werden.

 

 

 

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