Sondernutzung von Außenflächen zu Pandemiezeiten (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.3
Lieber raus als rein: Während der Pandemie stehen das Handel- und Gastronomiegewerbe unter enormem Druck. Viele Betriebe sehen sich kurz vor der Insolvenz. Staatliche Hilfsgelder können die Ausfälle bisher nicht oder nur teilweise ausgleichen. Ein langfristiges Überleben der vielfältigen Gastronomie und des Einzelhandels in ganz Hamburg-Mitte kann nur gewährleistet werden, wenn die Betriebe wieder Einnahmen erwirtschaften können.
Trotz der derzeitigen Wiedereröffnungsmaßnahmen führen die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen weiter zu Einnahmeausfällen. Durch die Warenpräsentation und Bewirtung im Außenbereich, können die Folgen der Einschränkungen zumindest abgemildert werden. Da die Gefahr der Virusübertragung nach aktuellen Erkenntnissen an der frischen Luft wahrscheinlich deutlich geringer ist als in geschlossenen Räumen kann so zudem das Ansteckungsrisiko sowohl für Kund*innen, also auch für Mitarbeiter*innen, zusätzlich zu den Masken, verringert werden.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt:
1. Die Sondernutzung von Außenflächen durch Einzelhandel und Gastronomie in der Nähe der Betriebe für die Zeit der derzeitigen Situation überall dort zu genehmigen, wo diese nicht rechtlich zwingend ausgeschlossen ist.
2. Sich bei den zuständigen Behörden für eine Wiedereröffnung der Flohmärkte einzusetzen.
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