23-0501.2

Sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängerführung im Baustellenbereich am S-Bahnhof Veddel

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 24.06.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 7.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 dem Antrag der SPD-, Volt- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-0501 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage 23-0501.1 in ihrer Sitzung am 27.03.2025 einstimmig beschlossen.

Seit mehreren Jahren beeinträchtigt die Baustelle zur Erneuerung der Eisenbahnbrücken am S-Bahnhof Veddel die Fußngerführung erheblich. Fußnger\:innen mussten bis vor Kurzem auf einen schmalen Streifen auf der Straße ausweichen, der bei Regen regelmäßig unter Wasser stand und verschlammte. Die damit verbundenen Einschränkungen stellten eine enorme Belastung für die Anwohner:innen und Pendler\:innen dar. Ein Artikel in der Hamburger Morgenpost („Dreckig, überflutet, gruselig: Hier muss ein ganzes Viertel durchgehen“, 27.11.2024) beschrieb anschaulich die Gefahren auf dem provisorischen Fußweg sowie das Risiko durch den fließenden Verkehr.

Seit Kurzem ist der ursprüngliche Gehweg wieder zugänglich, und ein Teil des Weges wurde neu betoniert. Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Mängel: Die Beleuchtung ist unzureichend, der Belag an vielen Stellen lückenhaft und uneben. Menschen mit Gehbehinderungen oder Kinderwagen können den Weg nur schwer oder gar nicht nutzen. Da der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite weiterhin gesperrt ist, fehlteine alternative Route zum S-Bahnhof. Die schlechte Beleuchtung und verschmutzte Wege erhöhen das Unsicherheitsgefühl und stellen eine Gefährdung dar.

Die Bauarbeiten zur Brückenerneuerung wurden mehrfach verlängert und sollen nun bis Ende 2027 andauern. Es ist unklar, ob der Fußweg im Laufe der Baumaßnahmen erneut auf die Straße verlegt wird. Diese Unsicherheit und die andauernden Einschränkungen sind für Anwohner:innen und Pendler:innen eine erhebliche Belastung.

Trotz einzelner Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt, dem Polizeikommissariat 44 und der Deutschen Bahn AG wurden bislang keine nachhaltigen Verbesserungen erzielt. Aktuell bestehen folgende Missstände:

-Unzureichender Wasserabfluss: Nach Regenfällen entstehen auf dem Gehweg Schlammpfützen, da der Abfluss von Regenwasser stellenweise nicht funktioniert. Auch die Straße steht regelmäßig unter Wasser, da eine funktionierende Entwässerung trotz getroffener Maßnahmen nicht gewährleistet ist.

- Angstraum: Die unzureichende Beleuchtung, fehlende Reinigung und die insgesamt belastende Umgebung verstärken das Unsicherheitsgefühl insbesondere bei Dunkelheit.

- Fehlende Barrierefreiheit: Der Belag des Gehwegs ist lückenhaft und uneben, wodurch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benachteiligt werden.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Wilhelmsburg-Veddel das Bezirksamt Hamburg-Mitte bitten folgende Maßnahmen mit der Deutschen Bahn, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem Polizeikommissariat 44 umzusetzen:

1. Verbesserung der Beleuchtung

2. Regelmäßige Reinigung des Gehwegs

3. Herstellung eines barrierefreien Gehwegs, der auch während der Bauzeit ohne Stolperstellen, Unebenheiten und Belagslücken passierbar ist.

4. Gewährleistung eines funktionierenden Regenwasserabflusses entlang des gesamten Gehwegabschnitts, um Überflutungen zu verhindern.

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Regionalausschuss Wilhelmsburg-Veddel regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt mit Schreiben vom 08.05.2025 wie folgt Stellung:

Die Deutsche Bahn AG wurde von der BVM um Stellungnahme gebeten und teilt zu den angefragten Punkten mit:

1. Verbesserung der Beleuchtung

Die Beleuchtung für den aktuellen Bauzustand ist planmäßig hergestellt worden und wird regelmäßig überprüft.

2. Regelmäßige Reinigung des Gehwegs

Die Verunreinigungen des Gehweges durch die Aktivitäten der Baustelle werden durch den Auftragnehmer (zuständige Baufirma) beseitigt.

3. Herstellung eines barrierefreien Gehwegs, der auch während der Bauzeit ohne Stolperstellen, Unebenheiten und Belagslücken passierbar ist.

Die beidseitige Asphaltierung des Gehweges ist bereits im Januar 2025 erfolgt. Die offizielle Freigabe des Gehweges ist für Juni 2025 geplant.

Zeitgleich wird der Rückbau der Absperrungen (Verkehrssicherung) für die zeitweilige Verlegung des Gehweges auf die Straße erfolgen.

Darüber hinaus bleibt die Baustelle weiterhin durch Bauzäune vom Gehweg getrennt.

4. Gewährleistung eines funktionierenden Regenwasserabflusses entlang des gesamten Gehwegabschnitts, um Überflutungen zu verhindern

Die verstopfte Leitung der Straßenentwässerung wurde im Februar 2025 durch eine Fachfirma freigespült. Das Ergebnis der anschließenden Kamerabefahrung liegt vor. Erforderlich ist eine weitere Spülung der Leitung im Norden, so dass im Anschluss die Funktionalität der Straßenentwässerung gewährleistet ist.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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