Sicherung von Grundstücken am Högerdamm gegen weitere Hotelnutzungen (Quartiersbeirat Münzviertel)
Letzte Beratung: 20.04.2021 Cityausschuss Ö 6.6
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Beiratsempfehlung und die Einholung einer fachlichen Stellungnahme einstimmig beschlossen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde gebeten, eine Stellungnahme zur Information für den Cityausschuss abzugeben.
Der Quartiersbeirat Münzviertel hat im Nachgang seiner 73. Sitzung am 29. Oktober 2020 folgenden Beschluss gefasst:
In den letzten Jahren sind im Umfeld des Münzviertels erhebliche Hotelkapazitäten entstanden. Auf verschiedenen Wegen, u.a. mit einer Unterschriftensammlung, hat die Stadtteilinitiative Münzviertel deutlich gemacht, dass die massive Konzentration von Hotelkapazitäten zu großen Problemen im Viertel führt und daher keine weiteren Bauvorhaben für Hotelnutzungen zugelassen werden sollten. Die Bezirkspolitik hat das Anliegen aus dem Münzviertel grundsätzlich unterstützt (s. auch Drucksache-Nr.: 21-4985: "Für verträgliche Nachbarschaften - keine weitere Hotelentwicklung auf städtischen Flächen im Münzviertel (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Hamburg-Mitte)" v. 31.1.2019: [dass] " ... für eine der letzten Flächen vor Ort, die sich im städtischen Besitz befinden, keine weitere Hotelentwicklung vorzusehen [sind]". Allerdings können Hotelnutzungen auf privaten Flächen nicht ohne weiteres verhindert werden.
Auf privaten Flächen werden aktuell weitere Hotelnutzungen geplant, darunter auf der ehemaligen DB-Fläche am Högerdamm (Flurstücke 2537, 2538, 2539). Die Stadtteilinitiative Münzviertel und der Quartiersbeirat Münzviertel sprechen sich ausdrücklich gegen weitere Hotelbauten an diesem Standort, unmittelbar gegenüber den Wohngebäuden am Högerdamm, aus. Der Quartiersbeirat Münzviertel fordert die Bezirksversammlung auf, sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde für einen Ankauf der Fläche durch die FHH einzusetzen, um so den Bau weiterer Hotels zu verhindern, und eine Konzeptausschreibung für Nutzungen, die für den Stadtteil verträglich sind, zu veranlassen. Sollte dieser Weg nicht möglich sein, erwartet der Quartiersbeirat Münzviertel von der Fachbehörde andere Lösungen, um eine weitere Konzentration von Hotelkapazitäten am Högerdamm zu verhindern.
Abstimmung |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Quartiersbeirat |
8 |
0 |
0 |
davon Politik |
1 |
0 |
0 |
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 11.04.2021 wie folgt Stellung:
Die Vorbescheidsanträge für die in der Vorlage genannten Hotelvorhaben (Flurstücke 2357 und 2358 sowie Flurstück 2359) wurden von den Antragsstellern resp. Bauherren vor dem Hintergrund der aktuellen Einschränkungen des Reiseverkehrs und der unsicheren Kurzfristperspektive zurückgezogen.
Die genannten Flurstücke selbst liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Durchführungsplans D 83, der die gesamte Fläche zwischen Högerdamm und Banksstraße als „Gelände der Bundesbahn“ festsetzt.
Die Flurstücke wurden zwischenzeitlich aus dem Eigentum der Deutschen Bahn entlassen und an Dritte veräußert. Überdies erklärte die Deutsche Bahn gegenüber dem Fachamt Bauprüfung mehrfach, dass sie keinen Bedarf mehr an den Flächen habe. Die Festsetzung „Gelände der Bundesbahn“ wird von daher seitens des Fachamtes Stadt-und Landschaftsplanung und des Fachamtes Bauprüfung als obsolet betrachtet. Die Beurteilung der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit erfolgt deshalb nach § 34 BauGB.
Die Lage des Standorts zwischen den bedeutenden Emissionsquellen (Lärm und Schall) der Bahnbetriebsfläche im Süden und des Högerdamms im Norden, die langschmale Grundstücksgeometrie sowie die unmittelbare Nähe zum südlich angrenzenden Bahndamm stellen erhebliche Herausforderungen an die Gebäude- und Nutzungskonzeption möglicher Neubauvorhaben. Dies insbesondere in Hinblick auf die Gewährleistung gesunder Wohn- und/oder Arbeitsverhältnisse.
Der den Straßenraum des Högerdamm begleitende ortsbildprägende und deshalb zu erhaltende Baumbestand steht angesichts der Größe seiner Baumkronen in Konflikt mit dem potentiellen Bauvorhaben angesichts der geringen Tiefe des Grundstückstreifens und seiner Lage direkt am - jeglichen baulichen Eingriff ausschließenden - Bahndamm, weshalb dieser eine zusätzliche Herausforderung im Rahmen der Grundstücksentwicklung darstellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einzelner Nutzungstypen, d.h. sowohl einer Hotel- als auch einer Wohnnutzung, auf den in Rede stehenden Flächen nicht abschließend beurteilt werden.
Eine solche Beurteilung kann nur auf Grundlage einer vorausgehenden gutachterlichen Prüfung der Standortbedingungen (insb. zu Lärm- und Schalleimmissionen) und einer entsprechend angepassten und konkretisierten Gebäudekonzeption unter Würdigung der zwingend zu erhaltenden Straßenbäume erfolgen. Die in Rede stehende Beurteilung ist zudem abhängig von den grundsätzlichen Entwicklungsabsichten der jeweils zuständigen Fachbehörde.
Ein Ankauf der in Rede stehenden Flächen durch die Freie und Hansestadt Hamburg ohne vorherige Klärung des rechtlichen Entwicklungsrahmens und der strategischen Entwicklungsziele ist aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aktuell nicht zielführend.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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