21-3860

Schulungsmaßnahmen im Bereich der Ersten-Hilfe

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Basierend auf dem Präventionsschutzgesetz aus dem Jahr 2015 wurde im Jahr 2016 die Landes-rahmenvereinbarung nationaler Präventionsstrategien für Hamburg (LRV Hamburg) beschlossen. Mit der LRV Hamburg soll unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlung die nationale Präventionsstrategie mit den im Land formulierten gesundheitsbezogenen Ziele umgesetzt werden.

Für die Freie und Hansestadt Hamburg wurden im Pakt für Prävention: Gemeinsam für ein gesundes Hamburg drei Handlungsfelder und mehrere Zielsetzungen definiert. Diese unterteilen sich in: „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund alt werden“.  Die Aktivitäten in den Handlungsfeldern sollen sowohl auf die Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten abzielen wie auch Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten stärken. 

Bei plötzlich auftretenden gesundheitlichen Komplikationen ist es oft wichtig, schnelle respektive Erste-Hilfe zu leisten, um Leben zu retten und Folgeschäden zu vermeiden. Die meisten Menschen

nehmen allerdings erst im Rahmen der Absolvierung ihrer Fahrerlaubnis an einem Erste-Hilfe-Kurs teil. Kinder und Jugendliche haben meist noch gar keine praktische Schulung erhalten, obwohl im Einzelfall zu ergreifende Maßnahmen auch von jungen Menschen gelernt und durchgeführt werden können. Es sei darauf hingewiesen, dass lebensrettende Maßnahmen schon im Vorschulalter beigebracht werden können, wie dieses beispielsweise in skandinavischen Ländern geschieht.

Mit der LRV Hamburg ergeben sich neue finanzielle Ressourcen, die für Gesundheitsförderung

und Prävention, speziell in Lebenswelten zur Verfügung stehen. Damit könnten Kursangebote in Kita, Schulen, Sportvereinen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch in Betrieben ermöglicht werden.

Petitum/Beschluss

Dies vorangestellt, beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

1.Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, auf welche Weise und in welcher Höhe aufgrund der Landesrahmenvereinbarung von 2016 Mittel für Schulungsmaßnahmen im Bereich der Ersten-Hilfe in Kitas, Schulen, Sportvereinen, sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

und in Betrieben den Trägern in Hamburg-Mitte zur Verfügung gestellt werden können.

2.Die Bezirksversammlung wird über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet.