Schuleingangsuntersuchungen flächendeckend gewährleisten (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 09.12.2021 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 5.1
Flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen haben eine wichtige Bedeutung, denn über die Untersuchungen werden nicht nur der Gesundheits- und der Entwicklungsstand der einzuschulenden Kinder bewertet, es werden auf diese Weise auch Förder- und Unterstützungsmaßnahmen initiiert und vermittelt. Schuleingangsuntersuchungen schaffen also die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht.
Schon vor Corona hatte der Öffentliche Gesundheitsdienst, wegen des jahrelangen Sparkurses, mit Personalmangel zu kämpfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Entsendung des Personals in andere Abteilungen der Gesundheitsämter hat sich die Personalsituation zusätzlich verschärft, so dass bereits im Untersuchungsjahr 2019/20 die Schuleingangsuntersuchungen nicht flächendeckend durchgeführt werden konnten. Untersuchungen erfolgen - soweit möglich - lediglich bei den von den Schulen gemeldeten einzuschulenden Kindern mit auffälligem Verhalten oder einem besonderen Bedarf. Laut einer kleinen Anfrage der Bürgerschaftsfraktion der LINKEN (Drs. 22/5533) sind im Bezirk
Hamburg-Mitte nicht einmal 60 Prozent der einzuschulenden Hamburger Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung untersucht worden. Von den 2.766 vorgesehenen Kindern wurden nur 1.620 im Jahr 2020/21 untersucht.
Um allen Kindern einen gleichberechtigten Schulstart zu ermöglichen, müssen die verpassten Schuleingangsuntersuchungen flächendeckend nachgeholt werden. Nur so kann eine angemessene Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Fähigkeiten der Kinder sowie die Beratungen der Eltern und mögliche frühzeitige Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen sichergestellt werden.
Petitum/Beschluss:
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung empfiehlt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu beschließen:
1. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, Integration gemäß §27 Abs. 1 BezVG aufzufordern, die finanziellen Mittel für die Personalausstattung im Schulärztlichen Dienst des Bezirksamtes aufzustocken, um so die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durchführen zu können.
2. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung über seine Bemühungen binnen 3 Monaten zu berichten.
Sachverhalt:
Flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen haben eine wichtige Bedeutung, denn über die Untersuchungen werden nicht nur der Gesundheits- und der Entwicklungsstand der einzuschulenden Kinder bewertet, es werden auf diese Weise auch Förder- und Unterstützungsmaßnahmen initiiert und vermittelt. Schuleingangsuntersuchungen schaffen also die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht.
Schon vor Corona hatte der Öffentliche Gesundheitsdienst, wegen des jahrelangen Sparkurses, mit Personalmangel zu kämpfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Entsendung des Personals in andere Abteilungen der Gesundheitsämter hat sich die Personalsituation zusätzlich verschärft, so dass bereits im Untersuchungsjahr 2019/20 die Schuleingangsuntersuchungen nicht flächendeckend durchgeführt werden konnten. Untersuchungen erfolgen - soweit möglich - lediglich bei den von den Schulen gemeldeten einzuschulenden Kindern mit auffälligem Verhalten oder einem besonderen Bedarf. Laut einer kleinen Anfrage der Bürgerschaftsfraktion der LINKEN (Drs. 22/5533) sind im Bezirk
Hamburg-Mitte nicht einmal 60 Prozent der einzuschulenden Hamburger Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung untersucht worden. Von den 2.766 vorgesehenen Kindern wurden nur 1.620 im Jahr 2020/21 untersucht.
Um allen Kindern einen gleichberechtigten Schulstart zu ermöglichen, müssen die verpassten Schuleingangsuntersuchungen flächendeckend nachgeholt werden. Nur so kann eine angemessene Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Fähigkeiten der Kinder sowie die Beratungen der Eltern und mögliche frühzeitige Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung empfiehlt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu beschließen:
1. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, Integration gemäß §27 Abs. 1 BezVG aufzufordern, die finanziellen Mittel für die Personalausstattung im Schulärztlichen Dienst des Bezirksamtes aufzustocken, um so die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durchführen zu können.
2. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung über seine Bemühungen binnen 3 Monaten zu berichten.
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