23-0709.2

Schluss mit der Verkehrsgefährdung an den Elbbrücken

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.7

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 dem Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-0709 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 19.06.2025 bestätigt.

r Autofahrer, die stadteinwärts von der Billhorner Brückenstraße kommend und vor dem Holiday Inn Hotel Richtung HafenCity abbiegen, ist die Verkehrssituation nach der Unterquerung der Billhorner Brückenstraße an der Einmündung vor dem Elbtower sehr unübersichtlich und führt immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Der als Linksabbieger markierte Fahrstreifen (wahrscheinlich für die Zufahrt auf das Gelände des ehemaligen Zollamts) endet plötzlich vor dem Einmündungsbereich auf einer kaum mehr wahrnehmbaren Sperrfläche. Die Autofahrer drängeln sich dann kurzerhand in den Verkehr auf der rechten Spur, die vorher aber für die Rechtsabbieger markiert war, oder biegen zweispurig über die Sperrfläche links in die Bahnunterführung in Richtung HafenCity ab. Regelmäßig kommt es durch diese unübersichtliche Situation zu Gefährdungslagen für Verkehrsteilnehmer.


(Quelle: googlemaps)

Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme gebeten, ob diese unübersichtliche Verkehrsführung beseitigt werden kann.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 41 (PK 41) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 25.07.2025 wie folgt Stellung:

In der Drucksache 23-0709.1 wird die Verkehrssituation bezüglich der Linksabbieger aus Richtung Neue

Elbbrücken in Richtung Hafen City hinterfragt.

Aufgrund der Mißachtung einer Sperrfläche kommt es in Fahrtrichtung Hafencity immer wieder zu Abbiegevorgängen in zweiter Reihe, bei denen die Falschfahrer sich zunächst in einen Linksabbiegefahrstreifen einordnen, welcher allerdings nur auf das Gelände des ehemaligen Hauptzollamtes führt.

Vor der Lichtzeichenanlage folgt dann eine Sperrfläche, welche von diesen Falschfahrern überfahren wird und die dadurch bereits Abnutzungsspuren aufweist.

So kommt es, daß diese Falschfahrer sich im Einmündungbereich in den vorhandenen Fahrstreifen einfädeln müssen, was zu Stockungen und, aufgrund des vorigen Fehlverhaltens dieser Fahrer, auch zu Unverständnis bei den anderen Verkehrsteilnehmern führt.

Derzeit führt der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer dort Sanierungsarbeiten an der Neuen Elbbrücke durch. Die Verkehrsführung wurde dahingehend geändert, daß auf dem fraglichen Straßenabschnitt nur in Richtung Neue Elbbrücken Richtung stadteinwärts gefahren werden kann, die Fahrbahnen in Richtung Hafencity sind als Baufeld abgesperrt.

Damit entfällt z.Zt. auch die oben beschriebene Situation.

r die Zeit nach dieser Baumaßnahme und Wiederherstellung der Verkehrsführung in Richtung Hafencity wurde bereits mit dem Bauhof eine nicht überfahrbare Verdeutlichung der mißachteten Sperrfläche abgesprochen, hierbei würden Baken und möglicherweise weiteres Absperrmaterial zum Einsatz kommen, um ein zweireihiges Einfahren in den Einmündungsbereich zu verhindern.“

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Billhorner Brückenstraße HafenCity

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