23-0253.2

Schaffung von Behindertenparkplätzen in der Marckmannstraße 127, Rothenburgsort

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den nachstehenden Antrag der SPD- und CDU-Fraktion, Drs 23-0253, einstimmig - bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung der AfD-Fraktion - in den Cityausschuss zur Abgabe einer Beschlussempfehlung überwiesen.

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.12.2024 mit dem Antrag befasst und der Bezirksversammlung einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 12.12.2024 bestätigt.

In der Markmannstraße 127 befindet sich ein Treffpunkt für Menschen mit Behinderung, der regelmäßig für diverse Aktivitäten genutzt wird.

Durch die vielen Baustellen im Umfeld, insbesondere im Bereich Marckmannstraße, sind über 111 Parkplätze weggefallen, was die ohnehin angespannte Parksituation weiter verschärft hat. Menschen mit Behinderungen sind jedoch auf nahegelegene Parkmöglichkeiten angewiesen, um die Einrichtung barrierefrei zu erreichen. Das lange Suchen nach Parkmöglichkeiten führt zu erheblichem Verkehrslärm und Stauungen auf der Straße. Dies ist für die Anwohner und Gäste und Mitarbeiter der Einrichtung sehr belastend.

Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen, dass die zuständigen Behörden aufgefordert werden, in der Marckmannstraße in unmittelbarer Nähe zur Hausnummer 127 ein bis zwei Behindertenparkplätze einzurichten. Diese Maßnahme soll den barrierefreien Zugang zur Einrichtung erleichtern und gleichzeitig die Verkehrssituation vor Ort entschärfen.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 41 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 28.01.2025 wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Die Bezirksversammlung Hamburg fordert die Schaffung von ein bis zwei Behindertenparkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Treffpunkt Marckmannstraße“.

Stellungnahme:

Die Anordnung gem. § 45 STVO ist aufgrund den gegebenen Umstände und der Bedarfe der dortigen Einrichtung rechtlich möglich.

Die Pfung bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes ergab, dass die Schaffung möglich ist. Diese würde aber den Wegfall von 4-5 allgemeinen Parkplätzen bedeuten. Hintergrund ist die Parkordnung in Schrägaufstellung an der o.g. Örtlichkeit. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und den vorhandenen Abmessungen müssen die Behindertenparkplätze in Längsaufstellung geschaffen werden.

Fazit:

Unter Abwägung der Interessen der hier betroffenen Verkehrsteilnehmer wird die Schaffung zweier Behindertenparkplätze befürwortet.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Marckmannstraße Rothenburgsort

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