Schaffung eines Interimsstandortes zur Unterbringung vorrangig Schutzsuchender aus der Ukraine am Karl-Arnold-Ring 11 im Bezirk Hamburg-Mitte, Stadtteil Wilhelmsburg; hier: Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG
Es liegt folgendes Anhörungsschreiben der Staatsrätin der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration vom 07.02.2023 vor:
"Sehr geehrte Frau Oestreich,
die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) möchte Ihnen auf diesem Wege Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG in Monatsfrist geben. Es ist geplant, zur Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur Unterbringung Schutzsuchender vorrangig aus der Ukraine den Standort "Karl-Arnold-Ring 11" mit einer Regelkapazität von 200 Plätzen schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen. Die Errichtung des Standortes wurde aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Schaffung von Unterkunftsplätzen bereits im Herbst 2022 begonnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen wird Anfang Februar erwartet und im Anschluss daran die Ausstattung und Vorbereitung auf den Betrieb der Unterkunft umgesetzt. Der Betriebsbeginn ist bereits zum 01.03.2023 geplant.
Aufgrund der Vielzahl der parallel zu entwickelnden Standorte ist es nicht in allen Fällen möglich, rechtzeitig und fristgerecht die Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gemäß § 28 BezVG umzusetzen. Mit den Bezirksamtsleitungen ist daher abgestimmt worden, in diesen Fällen das Verfahren schnellstmöglich nachzuholen. Auch in diesem konkreten Fall ist eine Überschneidung des Verfahrens mit der Errichtungsphase und gegebenenfalls auch mit dem Baubeginn leider unvermeidbar. Hierfür bitten wir um Ihre Unterstützung.
Bisher konnten die in Hamburg bestehenden Kapazitätsbedarfe durch die Anmietung von Hotels und Hostels, den Umbau ehemaliger Gewerbeobjekte, die Errichtung weiterer Interimsstandorte (z.B. Schnackenburgallee) und zuletzt auch durch verschiedene Notfallstandorte aufgefangen werden. Die Zugänge sind in den vergangenen Wochen zwar etwas zurückgegangen, gleichwohl bewegen sich diese weiterhin auf hohem Niveau. Insbesondere des anhaltenden Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, der hohen Zahlen Asyl- und Schutzsuchender auf der Balkanroute und der weiterhin ungelösten Krisen und Konflikte in den Herkunftsländern wird davon ausgegangen, dass weiterhin Menschen in Deutschland und Hamburg Schutz suchen und eine Unterkunft benötigen werden. Dies macht u.a. die Errichtung weiterer Standorte erforderlich. Die Umsetzung des Standortes Karl-Arnold-Ring 11 ist insoweit ein unverzichtbarer Teil der Schaffung von Kapazitäten für die Unterbringung Schutzsuchender in Hamburg.
Die Entscheidung und Vorplanung erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Aufgrund der unverändert bestehenden Dringlichkeit der Schaffung weiterer Unterkunftsplätze wurde entschieden, den Standort im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zu errichten.
Ausgangslage
Aufgrund kontinuierlich hoher Zugangszahlen asyl- und schutzsuchender Menschen in Deutschland und Hamburg wurden bereits seit Ende 2021 gesamtstädtisch diverse Anstrengungen unternommen, um weitere und auch kurzfristig verfügbare Immobilien und Kapazitäten in Hamburg zu akquirieren und für die jeweiligen Zwecke nutzbar zu machen. Zum Jahreswechsel 2021 / 2022 lagen die Zugangszahlen in Hamburg so hoch wie zuletzt Mitte 2016. Die Zugangsprognose für das Jahr 2022 wurde daher am 10. Dezember 2021 in der Lenkungsgruppe "Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Erstaufnahme (EA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung" angepasst und der in den Vorjahren prognostizierte Unterbringungsbedarf von 250 Personen pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 auf monatlich 400 erhöht.
Durch den Angriff Russlands am 24.02.2022 auf die Ukraine hat sich die ohnehin angespannte Situation nochmal sehr deutlich verschärft. Seitdem sind rund 8,0 Millionen Menschen aus der Ukraine in Europa registriert worden Stand: 24.01.2023), allein mehr als eine Million in Deutschland. Mit den andauernden Kriegshandlungen und einem nicht zu erwartenden schnellen Ende des Krieges steigt neben den regulären Zugängen die Zahl der Schutzbedürftigen aus der Ukraine auch in Hamburg weiterhin an. Seit dem 24.02.2022 sind mit Stand vom 31.01.2023 bereits 43.458 Personen aus der Ukraine, die im Zuge der Kriegshandlungen nach Hamburg geflüchtet sind, in Hamburg registriert worden. Davon sind 4.893 Personen in andere Länder verteilt worden. Etwa die Hälfte der in Hamburg verbliebenen Schutzsuchenden hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges einen Unterbringungsbedarf in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung angemeldet.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die Lenkungsgruppe am 09.12.2022 für das Jahr 2023 Zugangsprognosen für die Asyl- und Schutzsuchenden aus allen Drittstaaten und zusätzlich eine Prognose für die Zugänge Schutzsuchender aus der Ukraine aufgestellt.
Selbst im Best Case-Szenario beider Zugangsprognosen bedarf es für 2023 eines Platzaufbaus von rund 5.300 Plätzen, im Worst Case-Szenario sogar von rund 16.900 Plätzen. Während das Best Case-Szenario ein Kriegsende in der Ukraine Mitte 2023 unterstellt, geht das Worst Case-Szenario davon aus, dass in 2023 nochmals die gleiche Anzahl von Schutzsuchenden aus der Ukraine nach Hamburg kommen wird wie in 2022. In der Abwägung dieser Szenarien stellt die Stadt Hamburg sich darauf ein, mindestens 10.000 weitere Unterbringungsplätze in 2023 zu entwickeln. Dies stellt die Stadt weiterhin vor große Herausforderungen.
Diese Herausforderung wird insofern verstärkt, als dass aufgrund der Abbauverpflichtungen von einzelnen Bürgervertragsstandorten sowie nicht verlängerbarer Mietverträge (z.B. aufgrund anstehender Wohnungsbauvorhaben) Unterbringungsplätze in den nächsten Jahren verloren gehen werden. Es ist daher nicht nur erforderlich neue Wohnunterkünfte zu planen, sondern auch bestehende, aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zu schließende Standorte nach Möglichkeit zu verlängern bzw. zu erweitern. Die Sozialbehörde ist dazu seit mehreren Monaten mit den Bezirksämtern sowie den örtlichen Bürgervertragsinitiativen im Gespräch.
Die Gesamtsituation stellt vor dem Hintergrund der ohnehin schon knapp bemessenen Unterbringungskapazitäten eine große Herausforderung dar. Um auf die sehr dynamische Entwicklung vorbereitet zu sein, werden daher derzeit in der gesamten Stadt zusätzliche Standorte zur Unterbringung von Geflüchteten geprüft und bestehende Kapazitäten ausgebaut.
Beschreibung des Standortes
Auf dem Grundstück der ehemaligen Förderschule wird auf dem Grundstück Karl-Arnold-Ring 11 durch die Meilenstein Projektmanagement GmbH ein Interimsstandort projektiert. Bis zu 200 Schutzsuchende, vorwiegend aus der Ukraine, sollen an dem Standort in 50 Wohnwagen untergebracht werden. Die Wohnwagen sind auf eine Belegung von je bis zu vier Personen ausgerichtet. Alle Wohnwagen verfügen über eine eigene Küchenzeile bestehend aus einem Kühlschrank, einem Herd mit Cerankochfeld, einem Einbaubackofen, einer Abzugshaube, einer Spüle sowie Schränken und Regalen, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Selbstverpflegung ermöglicht wird. Des Weiteren ist ein Tisch mit vier Stühlen vorhanden. Je Wohnwagen ist ein separater Toilettenraum mit einer Duschwanne, einem Waschbecken und einer Spültoilette vorhanden.
Zusätzlich werden am Standort zudem zwei weitere Sanitärwagen mit jeweils 12 WCs und 12 Duschen aufgestellt. Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen außerdem weitere zwei Wagen mit jeweils acht Waschmaschinen und acht Trocknern zur Verfügung.
Darüber hinaus sind ein großes Gemeinschaftszelt (20 x 30 Meter) sowie ein zweigeschossiges Containermodul für die Verwaltung und den technischen Dienst vorgesehen. In dem Verwaltungscontainer stehen zwei Gruppenräume zur Verfügung. Als Spielmöglichkeiten im Außenbereich werden zwei Spielplätze auf dem Gelände der Unterkunft hergerichtet.
Eine Grundversorgung mit Internet ist durch Aufstellung mobiler WLAN-Router (sogenannte Cubes) geplant. Eine darüber hinausgehende Versorgung ist aufgrund der begrenzten Standortlaufzeit nicht wirtschaftlich realisierbar.
Betrieb des Standortes
Der Betrieb des Standortes wird im Auftrag von fördern & wohnen AöR (f&w) durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Im Rahmen der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten unter Maßgabe der geltenden Konzepte und Standards der f&w gewährleistet und berücksichtigt u.a. das Unterkunfts- und Sozialmanagement, die Sozialberatung, die Postausgabe, eine mobile medizinische Versorgung, Freizeitangebote für alle Altersgruppen (sofern vor Ort umsetzbar) sowie einen technischen Dienst. Zusätzlich ist ein Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) beauftragt, der insbesondere zu den Nachtzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit für diesen Einsatz wird nach angemessener Zeit vom Auftraggeber f&w und dem Betreiber ASB evaluiert.
Die Steuerung und Planung der Ein- und Auszüge erfolgt ausschließlich über die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) bei f&w. Die Belegung des Standortes ist im Rahmen der insgesamt bestehenden Platzbedarfe im Gesamtsystem mit vorrangig Schutzsuchenden aus der Ukraine vorgesehen. Aufgrund der Besonderheit der Unterbringungsplätze in Vier-Personen-Wohnwagen und unter Berücksichtigung der optimalen Ausnutzung der Sollplätze sollen dem Standort vorrangig Familienkonstellationen zugewiesen werden. Eine Mischbelegung der jeweiligen Wohnwagen mit Familien (Frauen und Kindern) und weiteren fremden Personen (z.B. allein reisenden Männern) ist nicht vorgesehen.
Die Reinigung der Wohnwagen ist durch die jeweils bewohnenden Personen selbst vorgesehen. Die Reinigung der Flächen der gemeinschaftlichen Nutzung erfolgt über die bestehenden Rahmenverträge des Betreibers.
Soziale Angebote
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse zu folgen, unterhält die für Bildung zuständige Behörde im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ein spezielles Aufnahmesystem:
Nicht in der lateinischen Schrift alphabetisierte Schülerinnen und Schüler besuchen zunächst für bis zu 12 Monate eine Basisklasse. Alphabetisierte Schülerinnen und Schüler besuchen für bis zu 12 Monate eine Internationale Vorbereitungsklasse (IVK).
In Absprache zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Sozialbehörde werden für Grundschüler aus dem Karl-Arnold-Ring Beschulungsangebote in IVK 3/4 sowie in Regelklassen für die Jahrgänge 1 und 2 insbesondere in den Schulen Rotenhäuser Damm und der Stadtteilschule Wilhelmsburg vorgehalten. Die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5 werden zahlreiche IVK in weiterführenden Schulen in den Stadtteilen Wilhelmsburg und Veddel sowie im übrigen Bezirk Hamburg-Mitte und im angrenzenden Bezirk Harburg zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich haben Kinder, die in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung leben, einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Hierzu beantragen die Sorgeberechtigten einen Kita-Gutschein bzw. eine Kindertagespflege-Bewilligung in der Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamts und suchen eigenständig eine geeignete Kita oder Kindertagespflegepersonal für ihr Kind.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es eine Vielzahl von Projekten und Angeboten, die Familien über die Kindertagesbetreuung informieren und sie beim Einstieg unterstützen. Es wird das Ziel verfolgt, für in Hamburg lebende Kinder und Familien eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung sowie einen guten und niedrigschwelligen Zugang zu diesen Angeboten zu gewährleisten.
Die Sozialbehörde ist im Übrigen mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte für alle derzeit geplanten Standorte im Gespräch wie die soziale Infrastruktur im Rahmen der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke gestärkt werden kann. Die bis Mitte November von den Bezirken gemeldeten Mehrbedarfe zur Anbindung der Standorte in 2023 wurden im Rahmen der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke bereits bewilligt.
Für das Förderprogramm Soziale Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich SIN-Mittel in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Aufgrund der anhaltenden hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurde die Summe sowohl für das Jahr 2022 als auch das Jahr 2023 bereits um eine Million Euro aufgestockt.
Die Bezirksämter haben mit Stand von Mitte November 2022 einen Mehrbedarf von insgesamt 3,175 Millionen Euro für 2023 beantragt, das Bezirksamt Hamburg-Mitte einen Mehrbedarf von rund 1,136 Millionen. Diese Mittel wurden zwischenzeitlich vollumfänglich bewilligt.
Der dargestellte Mehrbedarf enthält bereits Mittel in Höhe von 100.000 Euro, die seitens der Sozialbehörde für die Stärkung und Stabilisierung des Sozialraums am Karl-Arnold-Ring zugesagt worden sind. Im Rahmen der zugesagten Gesamthöhe von 100.000 Euro soll ein mobiles Beratungsangebot (Sozialberatung) durch die Träger Verikom und/oder die Insel hilft e.V. erfolgen.
Die basismedizinische Versorgung in Unterkünften für Geflüchtete erfolgt durch mobile Teams. Flankierende Leistungen für Schutzsuchende aus der Ukraine werden zurzeit auf Grundlage einer Ausschreibung der Sozialbehörde durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erbracht, eine ärztliche Versorgung erfolgt durch den kassenärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH). Ziel ist es hier, unmittelbar notwendige Bedarfe zeitnah zu decken und eine zielgerichtete Überführung in die Regelversorgung zu ermöglichen.
Die Anfahrten der Unterkünfte durch die mobilen Teams erfolgen anhand einer Belegungsliste der Standorte sowie nach Bedarf.
Die medizinische Erstuntersuchung im Rahmen der Registrierung im Ankunftszentrum umfasst die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane (analog zur Erstuntersuchung Asylsuchender gemäß § 62 Absatz 1 Asylgesetz) und ein Tuberkulose-Screening. Menschen in Unterkünften werden einzeln aufgefordert, sich zum Screening im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Gesundheit, Tuberkulosebekämpfung vorzustellen.
Im Rahmen der Erstuntersuchung gibt es im Ankunftszentrum ein Impfangebot. Darüber hinaus werden nach Bedarf Impfeinsätze durch das Institut für Hygiene und Umwelt in den Unterkünften angeboten.
Kürzlich wurde eine Neuausschreibung der Sozialbehörde über die basismedizinische Versorgung und Vermittlung in das Regelsystem von in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebrachten Personen veröffentlicht. Diese beinhaltet auch ärztliche Ressourcen und beschränkt sich nicht mehr nur auf die Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Die Leistung wird durch vollausgestattete mobile Teams inklusive Fuhrpark und Personal erbracht. Die ärztliche Versorgung durch die KVH soll, wie bisher gehandhabt, weiter fortgeführt werden.
Am 18.01.2023 fand für die Nachbarschaft sowie alle Interessierten eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Standort in der Aula der benachbarten Schule statt.
Laufzeit
Die Inbetriebnahme und Belegung des Standortes soll sukzessive ab dem 01.03.2023 beginnen. Die Laufzeit des Standortes richtet sich nach dem aus dem Krieg ergebenden Mehrbedarfen an Unterkunftsplätzen. Für den längerfristigen Verbleib von Schutzsuchenden in Hamburg müssen nachhaltige und dauerhafte Plätze geschaffen werden, die einen besseren Wohnstandard aufweisen. Die Nutzung von Standorten wird grundsätzlich stark von den weiteren Lageentwicklungen und damit verbundenen Zugängen mit Unterbringungsbedarfen und den weiteren Ergebnissen der Kapazitätsentwicklung beeinflusst.
Ob die Laufzeit des Standortes wie von der Bezirksversammlung gefordert bereits zum 30.09.2023 enden kann, kann zurzeit nicht verbindlich zugesagt werden. Die Sozialbehörde geht derzeit allerdings von einer maximalen Nutzungsdauer von einem Jahr ab Betriebsbeginn aus.
Die entsprechende Nutzungsmitteilung auf Grundlage des SOG wurde dem Bezirksamt Hamburg-Mitte am 09. Dezember 2022 zugesandt. Geplante nachfolgende Baumaßnahmen zur Realisierung von Wohnungsbau werden durch die Nutzung als Interimsstandort zur Unterbringung von Schutzsuchenden nicht gefährdet.
Ich bitte Sie, die Realisierung und den Betrieb des Standortes nach allen Kräften zu unterstützen.“
Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme bis 07.03.2023 wird gebeten.