22-3788

Schaffung eines Grillplatzes im Schleemer Park (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 18.04.2023 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.1

Sachverhalt

 

Durch eine Reihe von Neubauten rund um den Schleemer Park wird dieser immer mehr in Anspruch genommen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass auf den Parkflächen illegal gegrillt wurde. Hierdurch wurde teilweise die Grasnarbe zerstört und es kam zu Vermüllungen.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Park von vielen Anwohnenden genutzt wird. Es sollte hier die Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam grillen zu können. Hierzu ist es erforderlich eine entsprechende Fläche herzurichten, einen stationären Grill und entsprechende Müllbehälter zu installieren. Gedacht ist an eine Fläche südöstlich des Spielhauses.

 

Petitum/Beschluss:

 

Der Ausschuss möge daher beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit zur Schaffung eines Grillplatzes im Schleemer Park zu prüfen und eine entsprechende Standortbestimmung vorzunehmen.
  2. Ferner wird die Verwaltung gebeten, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln und
  3. dem Regionalausschuss über entsprechenden Ergebnisse zu informieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Durch eine Reihe von Neubauten rund um den Schleemer Park wird dieser immer mehr in Anspruch genommen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass auf den Parkflächen illegal gegrillt wurde. Hierdurch wurde teilweise die Grasnarbe zerstört und es kam zu Vermüllungen.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Park von vielen Anwohnenden genutzt wird. Es sollte hier die Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam grillen zu können. Hierzu ist es erforderlich eine entsprechende Fläche herzurichten, einen stationären Grill und entsprechende Müllbehälter zu installieren. Gedacht ist an eine Fläche südöstlich des Spielhauses.

 

 

Der Ausschuss möge daher beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit zur Schaffung eines Grillplatzes im Schleemer Park zu prüfen und eine entsprechende Standortbestimmung vorzunehmen.
  2. Ferner wird die Verwaltung gebeten, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln und
  3. dem Regionalausschuss über entsprechenden Ergebnisse zu informieren.

 

 

 

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