22-1968.2

Sauberkeitsoffensive: Jungnickelstraße/Wilhelm-Strauß-Weg

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.11

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1968 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.06.2021 bestätigt.

 

Zwischen dem Wilhelm-Strauß-Weg und der Jungnickelstraße befindet sich eine Fußwegeverbindung, die vom Einkaufszentrum/Bahnhof direkt in das Alte Bahnhofsviertel führt. Links und rechts der Fußwegeverbindung stehen parallel und quer Wohnbauten mit vorgelagerten Grünflächen. Ferner befinden sich neben der Fußwegeverbindung zwei Spielplätze, eine Sitzgelegenheit und ein kleines Sportfeld. Außerdem ist noch eine kleine Pkw-Parkplatzanlage vor dem Gemeindehaus vorgehalten. Diese Ansammlung von Fußweg-/Radverbindungen, Ruhe- und Sportmöglichkeiten führen dazu, dass viele Personen diese Wegeverbindung nutzen. Dies bedeutet leider zwangsläufig auch mehr Müll. Die bisherige Reinigungsfrequenz ist für das Müllaufkommen zu niedrig.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Dienststelle dafür einzusetzen, dass

 

          die namenlose Fußwegeverbindung zwischen dem Wilhelm-Strauß-Weg und der Jungnickelstraße in der nächsten Änderung des Wegereinigungsverzeichnisses mit vier statt zwei wöchentlichen Reinigungen berücksichtigt wird.

 

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zu dem Beschluss unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 13.07.2021 wie folgt Stellung:

 

Die SRH hält eine Erhöhung der Reinigung des Verbindungsweges von zweimal wöchentlich auf dreimal wöchentlich für angemessen. Jedoch kann aus ihrer Sicht auch der viermaligen wöchentlichen Reinigung entsprochen werden. Der Vorschlag der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird bei der diesjährigen Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses berücksichtigt und kann bei entsprechendem Senatsbeschluss zum 1. April 2022 in Kraft treten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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