Sanierung Treppengeländer im Geesthang zwischen Hammer Kirche und Berliner Tor
Letzte Beratung: 12.11.2019 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.5
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 an-liegenden Antrag der CDU-, SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-3993 einstimmig beschlossen.
Vor einigen Monaten wurde nach langem hin und her, auf Antrag des Regionalausschusses, das Treppengeländer auf Höhe Hübbesweg, Richtung Hammer Berg, endlich gestrichen und somit wieder unbedenklich nutzbar gemacht. In diesem Zusammenhang wurde der Verwaltung schon mitgeteilt, dass noch weitere Geesthang-Treppen in Richtung Berliner Tor, einen ähnlich desolaten Zustand aufweisen und einer Überholung bedürfen. Diesem Hinweis soll mit dem vorliegenden Antrag nachgegangen werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, nachfolgende Treppengeländer zu reparieren, zu entrosten und anzustreichen:
1. Treppe neben dem oberen Eingang U Bahnstation Hammer Kirche - Hammer Steindamm Richtung Herz-Jesu-Kirche:
© Holger Schmidt, 2018
© Holger Schmidt, 2018
© Holger Schmidt, 2018
© Holger Schmidt, 2018 © Holger Schmidt, 2018
© Holger Schmidt, 2018
Der Regionalausschuss wird über den Abschluss der einzelnen Maßnahmen informiert.
Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:
Bis auf das historische Geländer, sind alle neu gestrichen worden. Bei dem historischen Geländer ist eine Restauration sehr kostenintensiv und würde einen Neubau übersteigen. Die Kulturbehörde ist bei dieser Maßnahme zu beteiligen.
Die Bezirksversammlung hat den Antrag in ihrer Sitzung am 20.09.2018 einstimmig bestätigt.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt wie folgt Stellung:
Empfehlung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu Drs. 21-3993.2:
Sanierung Treppengeländer im Geesthang zwischen Hammer Kirche und Berliner Tor
Die Behörde für Kultur und Medien hat die Stützmauern (sog. „Futtermauern“) an der Nordseite der Borgfelder Straße zwischen Berliner Tor und Burgstraße und die zugehörige Treppe als Denkmal bewertet. Da Zuschüsse aus den Denkmalschutz-Mitteln der zuständigen Behörde regelmäßig nur an nicht-staatliche Eigentümer vergeben werden, wird empfohlen, einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung des Treppengeländers an die Stiftung Denkmalpflege-Hamburg zu stellen. Förderantrag und Förderrichtlinie finden sich unter
https://www.denkmalstiftung.de/index.php?pg=stiftung-foerdern&me1=220&hl=de.
Das Bezirksamt teilt ergänzend mit:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde im Hinblick auf die Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien gebeten, einen entsprechenden Antrag an die Stiftung Denkmalpflege-Hamburg zu stellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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