21-4553.1

Sanierung Öjendorfer See - Blaualgenbelastung bekämpfen und Baden wieder ermöglichen

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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18.06.2020
24.10.2019
07.05.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4553 einstimmig zugestimmt.

 

Ein funktionierender Badesee gehört zu einem lebenswerten Bezirk. Der Öjendorfer See ist für den Bezirk Hamburg-Mitte von daher von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität in Billstedt, aber auch für andere Stadtteile im Bezirk.

 

Der Öjendorfer See ist eines von insgesamt 14 EU-Badegewässern in Hamburg und unterliegt damit der Hamburger Badegewässerverordnung. Für alle EU-Badegewässer mussten gemäß der Badegewässerrichtlinie sogenannte "Badegewässerprofile" erstellt werden. Die Badegewässerprofile enthalten eine Beschreibung des Gewässers und Hinweise auf mögliche Verschmutzungsursachen. Darüber hinaus wird abgeschätzt, wie hoch die Gefahr einer Massenvermehrung von Phytoplankton (Schwebalgen), insbesondere von Cyanobakterien (Blaualgen), im Gewässer ist.

 

Die Blaualgenbelastung hat dieses Jahr einen traurigen Höhepunkt erreicht. Die Badestelle war daher, wie viele andere Gewässer in Hamburg, den ganzen Hochsommer über gesperrt. Wir als SPD Fraktion möchten für alle Billstedterinnen und Billstedter und für die Lebensqualität des gesamten Bezirks erreichen, dass die Badestelle ab dem nächsten Sommer wieder genutzt werden kann. Daher setzen wir uns für eine wirksame Sanierung des Gewässers ein.

 

Der BUE liegt hierzu ein Gutachten vor, welches die folgenden Maßnahmen zur Sanierung vorschlägt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen müssen in einem Praxistest bewiesen werden.

 

                      Mähen der Unterwasserpflanzen mittels Mähboot etwa 1,5 m unter der Wasseroberfläche inkl. Entnahme des Mähgutes

                      Fischbiologische Untersuchen, u.a. um die Etablierung von gründelnden Fischarten wie Karpfen und Brassen zu verhindern

                      Unterbinden der Fütterung von Wasservögeln, u.a. durch Hinweisschilder

 

Für die nötigen Sanierungsmaßnahmen werden jährliche Kosten von 50.000 – 80.000 € veranschlagt, eine Summe, die der Bezirk nicht alleine aufbringen kann. Als SPD Fraktion möchten wir die Situation jedoch nachhaltig verbessern und hierzu im ersten Jahr eine Anschubfinanzierung in Höhe von 40.000 € durch Mittel der Bezirksversammlung bereitstellen. Für den Rest der Kosten sollen Gespräche mit den zuständigen Senatsbehörden geführt werden.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich an geeigneter Stelle für eine professionelle und zügige Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einzusetzen.

2. Die Bezirksversammlung stellt 40.000,00 € aus Mitteln der Bezirksversammlung für die Sanierung und nachhaltige Bekämpfung der Blaualgen im Öjendorfer See zur Verfügung.

3. Nach Durchführung der oben genannten Maßnahmen solle eine Evaluation der Wirksamkeit erfolgen, um zukünftige Eingriffe daraufhin anzupassen.

4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, mit Senat und Bürgerschaft Gespräche aufzunehmen und um finanzielle Beteiligung zu werben.

5. Die Bezirksversammlung ist über den Fortschritt zu informieren und in geeigneter Form einzubinden.

 

 

Die nachfolgende Stellungnahme des Bezirksamtes hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 07.05.2019 zur Kenntnis genommen:

Das Bezirksamt beabsichtigt, das Mähen der Unterwasservegetation inkl. Aufnahme und Abtransport der Mahd noch in diesem Sommer durchzuführen. Mit der Behörde für Umwelt und Energie war dies bereits so besprochen und es ist bereits ein Gutachterbüro beauftragt, dass die fachgerechte Ausführung der Arbeiten sicher stellen und die Effizienz der Arbeit in Bezug auf die gewünschte Verbesserung der Wasserqualität überprüfen soll.

Aktuell scheitert die Maßnahme daran, eine Firma zu finden, die über ein geeignetes Mähboot mit geringem Tiefgang und gleichzeitig ausreichendem Laderaum für die aufzunehmenden Wasserpflanzen verfügt. Sobald die Firma gefunden ist, kann die Maßnahme erfolgen.

 

 

Die folgenden Informationen hat die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 24.10.2019 zur Kenntnis genommen:

Mit dem beauftragten Gutachterbüro wurden die weiteren Schritte in der Angelegenheit besprochen und es haben sich folgende, noch klärungsbedürftige Punkte ergeben:

  • Auswirkungen auf die andere Unterwasservegetation:

Es ist nicht klar, welche Auswirkungen die Mahd auf die mögliche Ausbreitung bestimmter anderer Wasserpflanzen hat.

  • Artenschutzrechtliche Betroffenheiten:

Die Arbeiten müssen aus fachlichen Gründen im Juni durchgeführt werden. Im Juni ist aber auch Hauptbrutzeit. Da die Arbeiten ca. 2 Wochen dauern werden, ist mit einem erheblichen Störungspotential zu rechnen.

  • Auftragsvergabe:

Hier ist noch eine Abstimmung mit der Fachbehörde erforderlich.

  • Monitoring:

Es ist zu klären, wer sich um die Erfolgskontrolle kümmert.

Nach derzeitigem Planungsstand werden die Arbeiten im Juni 2020 durchgeführt.

 

 

Das Bezirksamt informiert aktuell über folgenden Sachstand:

Inzwischen konnten alle offenen Fragen hinsichtlich der Durchführung einer Unterwassermahd des Öjendorfer Sees geklärt werden:

 

  • Der Artenschutz ist mit der BUE abgestimmt. Um Störungen für brütende Vögel zu minimieren, ist der Bereich südlich der Vogelschutzzone (im Norden des Sees) von der Mahd ausgenommen. Damit Rückzugsorte geschaffen werden, ist ein Mindestabstand von 10-20m zum Ufer im übrigen Bereich gewährleistet. Mahdgut wird zum Trockenen und Ausweichen darin lebender Tierarten 2 bis 3 Tage am Ufer gelagert
  • Ein Gutachterbüro erarbeitet begleitend ein Monitoring für die Erfolgskontrolle. Die Kartierung startet in der 24. Kalenderwoche.
  • Der Auftrag ist gemäß vorliegendem Gutachten mit Maßnahmenvorschlägen für die Sanierung vergeben, d. h. großflächige Mahd von etwa 25ha bis einer Gewässertiefe von 1,50m (mind. 10cm über Grund).
  • Die Baustelleneirichtung am südl. Badestrand wird ab 10.06.2020 erfolgen, Mahdbeginn ist für den 16.06.2020 disponiert. Der Strandbereich wird vollständig abgesperrt und ist für ca. 2,5 Wochen nicht zugänglich.
  • Die Kosten werden anteilig von der BUE -Abteilung Wasserwirtschaft- übernommen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.