22-1675.2

Sanierung der Straße Wittdüner Weg

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 03.05.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.1

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1675.1  in ihrer Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1675 einstimmig zugestimmt.

 

Die Straße Wittdüner Weg (ca. 6 m breit) ist nicht gepflastert, sondern mit einer Mischung aus Erde und Schotter versehen. Sie ist auf ganzer Länge (ca.300 m) übersät mit Schlaglöchern, die teilweise über 5 cm tief sind, und in denen sich seit Wochen das Wasser sammelt (siehe Fotos). Jeden Tag müssen die Anwohner mit ihren Autos Zick-Zack fahren, um heil durch diese Straße zu kommen.  

Eine Ursache ist, dass während der Bauphase der Siedlung Oststeinbeker Weg sehr viele LKW durch diese Straße gefahren sind. Eine weitere Ursache liegt, nach Aussagen der Bewohner, an den bisherigen Ausbesserungen durch die für Straßen zuständigen Behörden.

Vor ca. 3 Jahren sind die Schlaglöcher erstmalig, nach Beschwerden der Anwohner, saniert worden. Dies wiederholt sich nun jedes Jahr. Nach Meinung der Anwohner haben die Straßenbauarbeiter eine falsche Schottermischung verwendet, so dass die Schlaglöcher von Jahr zu Jahr größer werden. Auch verfügt die Straße weder über einen Fußweg noch über ein an der Einfahrt vom Amrumer Knick aufgestelltes Schild „Sackgasse“.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Billstedt:

  1. Wir bitten die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass
    • der Wittdüner Weg saniert wird. Der Untergrund müsste ca. 75 cm ausgehoben werden, da es sich wahrscheinlich um eine Lehm-Ton-Schicht handelt, die nicht wasserdurchssig ist. Daher läuft bei starkem Regen das Wasser in die Gärten.
    • ein Fußweg installiert wird. 
    • ein Schild „Sackgasse“ aufgestellt wird.
  2. Der Regionalausschuss wird über die Erledigung informiert.

 

 

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 42 wie folgt Stellung:

 

Für den Ausbau der Straßen ist der Straßenbaulastträger, hier das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, zuständig.

Das PK 42 gibt an, dass das erforderliche VZ 357 StVO (Sackgasse) vorhanden sei, sodass keine

straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich sind.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Straße Wittdüner Weg ist eine sog. noch nicht „erstmalig endgültig hergestellte“ Straße (eeh).

Sie befindet sich im entsprechenden Bauprogramm des Bezirksamtes. Zur Herstellung gehört auch die Lösung der Entwässerung. Da die angrenzenden Siele keine Kapazitäten haben um weiteres

Regenwasser aufzunehmen, konnte bislang kein Straßenbau stattfinden.

Das Bezirksamt ist in Abstimmung mit Hamburg Wasser, um eine Lösung dieses Problems zu erarbeiten.

Da es sich um eine eeh-Maßnahme handelt, werden die Anlieger an den Straßenbaukosten beteiligt (90% der Baukosten).

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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