22-3137.1

Sachstand zum Bauvorhaben der HAW am Lohmühlenpark, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 29.06.2022

Mitteilung öffentlich

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06.12.2022
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 die nachfolgend aufgeführte Beiratsempfehlung Drs. Nr. 22-3137 für erledigt erklärt. Hintergrund ist der bereits vorliegende Beschluss zur Drs. Nr. 22-2521. Der Ausschuss wünscht jedoch eine Stellungnahme zum Sachverhalt.

 

 

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst: 

 

Herr …[Name aus Datenschutzgründen geschwärzt] bittet in Vertretung für Herrn …[Name aus Datenschutzgründen geschwärzt] das Bezirksamt Hamburg-Mitte um Auskunft über die Planungen und zum Bauvorhaben u. a. auf dem Flurstück 1225 (Block Minen-, Stift- und Kolbergstraße) und deren aktuellen Stände. Dort befinden sich zurzeit u. a. eine Kindertagesstätte, eine alte Schule, Uni-Räume und studentische Arbeitsräume. Mit Ausnahme der Reimers-Grundstücke zwischen Steindamm und Brennerstraße verfügt der Lohmühlenpark in seiner gesamten Länge (Lange Reihe bis Berliner Tor) auf der südwestlichen Begrenzung über einen Grenzabstand/ Vorgarten/ öffentlichen Fußweg und/ oder Straße von mind. 2,50 m (sogar bis zu 7 m und 18 m). Zu befürchten ist nach Auffassung von Herrn …[Name aus Datenschutzgründen geschwärzt], dass auch bei der Bebauung des genannten Flurstückes 1225 erneut versucht und geduldet wird, in die Parkfläche des Lohmühlen-Grünzuges einzugreifen (weiterer Versuch eines Teil-Verkaufs) und/ oder die gesetzlichen Grenzabstände erneut zu unterlaufen (Achtung: bei Gebäudeabriss entfällt der Bestandsschutz der Baugrenzen).

Herr …[Name aus Datenschutzgründen geschwärzt] begrüßt den Ausbau der HAW dort als 2. Standort (neben (Ober-)Billwerder).

 

Er bittet den Beirat um Abstimmung:

         Meinungsbild Plenum*: Die Bezirksverwaltung und -politik werden gebeten, für die regelmäßige und jeweils zeitnahe Information und Beteiligung des Beirates bei der Gestaltung des HAW-Geländes (aller  Bauvorhaben) zu sorgen.

         Für den Fall von bereits vorliegenden Vorbescheidsanträgen wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hiermit aufgefordert, die sofortige Information und Einbeziehung der beteiligten Fachämter sicherzustellen.

 

ABSTIMMUNG

Ja: 6 Nein: 0 Enthaltung: 1

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Sachverhalt mit Schreiben vom 26.10.2022 wie folgt Stellung:

 

Das in Rede stehende Flurstück 1225 wurde im zurückliegenden „Testplanungsverfahren Berliner Tor“ zusammen mit dem östlich des Lohmühlenparks gelegenen Hauptteil des HAW-Areals als sog. Fokusraum bearbeitet, für den von den teilnehmenden Planungsteams vertiefte planerische Aussagen verlangt wurden. Aufbauend auf den Ergebnissen des Testplanungsverfahrens wurde im Rahmen mehrerer anschließender Qualifizierungsverfahren bzw. Qualifizierungsstufen in enger Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, dem Oberbaudirektor, den Planungsteams, dem Denkmalschutzamt, der HAW Hamburg und externen Fachplanern der Entwurf für einen städtebaulich-freiraumplanerischen sog. Rahmenplan für das HAW-Areal erarbeitet. Eingebunden in den Abstimmungsprozess waren weitere bezirkliche Fachämter und Fachbehörden.

 

Der Rahmenplan soll die Grundlage für die baulich-räumliche Gesamtentwicklung des Hochschulstandortes und für die hochbaulichen Qualifizierungsverfahren, die für einzelnen Gebäude auf dem Campus-Areal avisiert sind, bilden.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die HAW Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Mitte/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung planen für den 23. November 2022 eine Öffentlichkeitsveranstaltung, auf der der bislang erreichte Entwurfsstand des Rahmenplans für das HAW-Areal zusammen mit dem aktuellen Entwurfstand des Rahmenplans Berliner Tor vorgestellt und diskutiert werden soll. Der Rahmenplan Berliner Tor bildet dabei die Weiterentwicklung und Vertiefung der Ergebnisse des „Testplanungsverfahrens Berliner Tor“ für das weiter gefasste Umfeld des Verkehrsknotens und wurde parallel und widerspruchsfrei zum Rahmenplan für das HAW-Areal erarbeitet.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung wird Gelegenheit bestehen, die im anhängigen Beschluss des Stadtteilbeirats St. Georg formulierten Hinweise und Bedenken in Hinblick auf die städtebaulichen und funktionalen Entwicklungsziele für den Hochschulstandort zu erörtern. Um der Öffentlichkeitsveranstaltung nicht vorzugreifen und aufgrund der auf Fachebene weiterhin laufenden Abstimmungen zum Entwurf des Rahmenplans wird an dieser Stelle von einer näheren Beschreibung seiner Inhalte Abstand genommen.

 

Zu dem genannten Flurstück liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Bauanträge und keine Anträge auf Erteilung der Vorbeschiede vor. Sollte ein Antrag auf Baugenehmigung und / oder Vorbeschied eingehen, werden im Rahmen des konzentriertes Verfahrens nach § 62 bzw. § 63 HBauO alle betroffenen Fachrechtsdienststellen und sachverständigen Stellen vom Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Bauprüfung beteiligt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.