22-0029

Sachstand Glashüttenstr. 20 / 20a / 21, hier: Beschluss des Quartiersbeirats Karolinenviertel

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2019
22.10.2019
02.07.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 die nachfolgende Vorlage an den zuständigen Ausschuss abgegeben und um eine Vorabstellungnahme der Verwaltung gebeten.

 

 

Der Quartiersbeirat Karolinenviertel hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

Nachdem der Antrag des neuen Besitzers der Immobilie in der Glashüttenstr. 20 / 20a / 21, ein höheres Gebäude am Standpunkt des Hinterhauses zu errichten (2014), vom Bauamt abgelehnt wurde, stellte der Immobilienbesitzer einen Antrag auf Abriss des alten Gebäudes.

Der Beirat behält seine damalige Empfehlung bei und lehnt einen Abriss der Immobilie ab.

 

 

Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 18  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beiratsvotum:  Ja-Stimmen:   6  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Votum Politik:  Ja-Stimmen:   2  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Um Beschlussfassung oder Weitergabe an den künftig für Empfehlungen des Quartiersbeirates Karolinenviertel zuständigen Ausschuss wird gebeten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Die Gebäude Glashüttenstraße 20/20a/21 (Vorder- und Hinterhaus) liegen im Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung St. Pauli. Darüber hinaus liegen sie in einem städtebaulichen Erhaltungsbereich und das Vorderhaus steht unter Denkmalschutz. Ziel ist daher ein Erhalt der Gebäude. Nach der Sozialen Erhaltungsverordnung muss der Abbruch jedoch genehmigt werden, wenn der Erhalt der Gebäude wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 172 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Durch den Eigentümer ist dabei nachzuweisen, dass die Erhaltungskosten der baulichen Anlage die zu erzielenden Einnahmen bei einer einen längeren Zeitraum umfassenden Prognose übersteigen. Ein entsprechender Nachweis wurde dem Bezirksamt bislang nicht zur Prüfung vorgelegt.

Nach Aktenlage wurde durch den Voreigentümer im Jahr 2013 ein reiner Abbruchantrag ohne Beantragung eines höheren Gebäudes am Standpunkt des Hinterhauses (2014) gestellt. Mit dem Voreigentümer wurde im Februar 2014 im Bezirksamt ein Erörterungstermin zur Sozialen Erhaltungsverordnung und zum Wohnraumschutz durchgeführt. Der Abbruchantrag wurde in 2014 wieder zurückgenommen.

 

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 die Vorlage beraten und empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion, die Beiratsempfehlung abzulehnen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Empfehlung zu folgen.