21-4099

Rückstufungen im Wohnlagenverzeichnis - Beiratsempfehlung vom 28. Februar 2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.04.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen:

 

 

In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 28.02.2018 wurde seitens Vertreterinnen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zum Thema Mietentwicklung vor dem Hintergrund des neuen Mietenspiegels berichtet. Seitens eines Teilnehmers wird folgender Antrag zur Abstimmung eingebracht:

 

Zusammen mit dem Mietenspiegel wird in Hamburg auch das Wohnlagenverzeichnis (WLV) alle 2 Jahre überarbeitet und veröffentlicht. Auffällig ist, dass systematisch Jahr für Jahr bestimmte Straßen (-züge) von normaler auf gute Wohnlage hochgestuft werden. Nach heftigen Protesten u.a. im Stadtteilbeirat wurden Ende 2017 der westliche Teil der Koppel und der östliche Teil des St. Georgs Kirchhof wieder auf die deutlich preiswerte Wohnlage „normal“ zurückgestuft. Die „Aufwertung“ und Einstufung in gute Wohnlage kann für MieterInnen – je nach Alter des Wohnhauses und Wohnungsausstattung – bis zu 4,- €/m² an zusätzlicher Netto-Kaltmiete bedeuten.

 

Der Beirat erwartet von den Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordneten und den Verwaltungen, sich dafür einzusetzen, dass nunmehr auch die St. Georgstraße und die Rautenbergstraße auf normale Wohnlage zurückgestuft werden.

 

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 100 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  3Enthaltung:5

Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 13Nein:  0Enthaltung:  3

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

 

Die Vertreterinnen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) / Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung haben in der Beiratssitzung am 28.02.2018 die Methodik und Bewertungskriterien zur Einstufung im Wohnlagenverzeichnis erläutert. Mit dieser Methodik kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bewertungen für den Einzelfall zu abweichenden Einstufungen führen – wie seitens betroffener Mieter vorgetragen wurde. Seitens des Beirats wurde die bisher angewandte Methodik und die auf dieser Basis generierten Ergebnisse in Zweifel gezogen. Vor allem die noch immer sehr hohe Gewichtung des Bodenrichtwerts, der als erheblich spekulativ beeinflusst angesehen wird, wurde stark kritisiert.

 

Die Beiratsempfehlung ist an die zuständige BSW mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts (einschließlich einer ggf. Überprüfung der Methodik) und um Stellungnahme zu übersenden.

 

Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung und entsprechende Weiterleitung an die BSW gebeten.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.