22-0498

RISE-Schwerpunktquartier Haferblöcken Verbesserung der Rad- und Fußwegeverbindungen zwischen den Quartieren

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.12.2019
Sachverhalt

Das Wohnbauquartier Haferblöcken (westlich und östlich der Straße Haferblöcken) ist Schwerpunktquartier im RISE-Fördergebiet Billstedt-Horn. In der Sitzung des Begleitgremiums Haferblöcken am 07. November 2019 wurden der Stand der Planung zur Verbesserung der Rad- und Fußwegeverbindungen zwischen den Quartieren (vgl. Drs. 21-2376) erläutert. Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) hat in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) einen Vorschlag erarbeitet, der eine Aufnahme und Förderung als RISE-Projekt vorsieht. Demnach soll die neue Fuß- und Radwegeverbindung durch die Grünanalage über eine neue Brücke zur Querung des Jenfelder Baches an den Fuchsbergweg geführt werden. Zur Verbesserung der Verbindung zwischen den Quartieren ist die Neuanlage einer Wegeverbindung von der Hans-Rubbert-Straße an den Rispengrasweg geplant. Die Wegeverbindungen liegen im Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest und queren die im B-Plan Billstedt 90 und 103 festgesetzten Ausgleichsflächen. Die BUE hat die Möglichkeit zur Querung dieser Flächen in Aussicht gestellt. Hierfür sind weitere Abstimmungen, gutachterliche Untersuchungen sowie Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendig. Die bauliche Umsetzung soll ab 2020 mit einer anteiligen RISE-Förderung erfolgen.

 

Im Begleitgremium wird begrüßt, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Rad- und Fußwegeverbindungen zwischen den Quartieren endlich angegangen und im RISE-Verfahren zeitnah umgesetzt werden sollen.

 

Das Begleitgremium bittet gelichzeitig die beteiligten Fachämter Management des öffentlichen Raumes und Stadt- und Landschaftsplanung darum, die Lage vor Ort nochmals dahingehend zu überprüfen, welche Querungen sich an welcher Stelle anbieten bzw. bereits vorhanden sind und welche Wegeverbindungen durch das Landschaftsschutzgebiet und die Ausgleichsflächen tatsächlich für die Menschen hilfreich und im Sinne des Landschaftsschutzes akzeptabel sind.

 

Stellungnahme Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung:

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird der Bitte um Überprüfung gemeinsam mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes nachgehen. Das Ergebnis wird in einer nächsten Sitzung des Begleitgremiums mitgeteilt und erläutert.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.