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RISE-Fördergebiet Billstedt-Zentrum (Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB) Schlüsselprojekt 'Umgestaltung Marktplatz und Fußgängerzone Möllner Landstraße' Information zum Projektstand

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22.02.2021
Sachverhalt

 

Hintergrund

Mit Beschluss des Hamburger Senates vom 09.05.2017 wurde ‚Billstedt-Zentrum‘ als förmliches Sanierungsgebiet nach BauGB im Hamburgischen Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) förmlich festgelegt und das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit der Steuerung und Koordinierung der dortigen Entwicklungen und Projekte betraut. Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums bildet das „Integrierte Entwicklungskonzept“ (IEK) Billstedt-Zentrum mit Maßnahmenplan und Städtebaulichem Rahmenplan, das vom zuständigen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Jahr 2017 mit breiter Beteiligung erarbeitet und im April 2018 vom seinerzeit zuständigen Ausschuss für Wohnen und Stadtentwicklung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschlossen wurde. Für die Umsetzung einzelner Projekte des IEK stehen RISE-Mittel anteilig zur Verfügung.

 

Ein Schlüsselprojekt der Gebietsentwicklung ist die Umgestaltung des Marktplatzes und der Fußgängerzone Möllner Landstraße. Der zentrale Platz mit den stadträumlichen Bezügen bis hin zur Billstedter Hauptstraße im Westen (‚Piazza‘) bzw. zur Reclamstraße im Osten ist in die Jahre gekommen und soll in funktionaler und gestalterischer Hinsicht zeitgemäß überarbeitet werden. Ziel ist dabei auch, für den Billstedter Markt durch den Umbau verbesserte Standortbedingungen zu schaffen. Eine grundlegende Voraussetzung für den Umbau ist eine temporäre Verlagerung des Wochenmarktes während der Umbauzeit.

 

Das Projekt wird fachamtsübergreifend entwickelt und abgestimmt. Die Gesamtkoordinierung des Projektes obliegt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Realisierungsträger für die Umgestaltungsmaßnahmen ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes. In Bezug auf die Belange des Wochenmarktes, insbesondere die erforderliche temporäre Verlagerung und die zukünftigen marktrelevanten Standortplanungen, erfolgt ebenfalls eine enge Abstimmung mit dem Fachamt Verbraucherschutz.

 

Der Ausschuss für Wochenmärkte hatte Ende 2020 um Informationen zum Projektstand gebeten.

 

Aktueller Planungsstand und Zeitschiene

Es sind die folgenden Verfahrensschritte vorgesehen:

  • Im Zusammenhang mit den besonderen Ansprüchen an Gestaltung und Funktionalität des zentralen Ortes im Stadtteil Billstedt und mit den im IEK verankerten Sanierungszielen soll ab dem IV. Quartal 2021 ein freiraumplanerischer Wettbewerb gestartet werden.
  • Der Start der Umbaumaßnahmen ist für 2024 angestrebt. Für die Maßnahme selbst wird mit je rd. 9 Monaten pro Bauabschnitt zu rechnen sein. Die Umbauzeit ist dabei auch abhängig von den noch zu bestimmenden Zwischenlösungen.
  • Vor und während der Umgestaltung sollen geeignete Beteiligungsformate durchgeführt werden (z. B. Anwohnerbefragung vor Ort, Online-Beteiligung, Beteiligung des Sanierungsbeirates, Einrichten einer begleitenden Arbeitsgruppe der Marktbeschickerinnen und -beschicker).
  • Der Standort der temporären Marktverlegung soll in Abhängigkeit vom Ergebnis der Umbauplanung und der Zeitschiene festgelegt werden. Die Funktionsfähigkeit des Marktes soll während der Umbauphase gewährleistet werden.

 

Kosten und Finanzierung

Die Marktfläche umfasst ca. 4.000 qm, die Fußgängerzone ca. 9.000 qm. Bei 13.000 qm und geschätzten Netto-Baukosten von 300,- Euro/qm belaufen sich die Netto-Baukosten auf insgesamt ca. 3.900.000.- Euro zuzüglich Planungsleistungen/Baunebenkosten und Mehrwertsteuer. Dazu kommen die Kosten der Marktverlagerung und die Kosten des Wettbewerbsverfahrens.

 

Die Finanzierung soll im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung erfolgen: anteilig aus RISE-Mitteln und aus Mitteln für Erschließungs- bzw. Tiefbaumaßnahmen im Bezirksamt. Die Mittel sind parallel zur Projektentwicklung durch die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Management des öffentlichen Raumes einzuwerben.

 

Vorschläge für eine temporäre Marktverlagerung

Seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wurden gemeinsam mit den Fachämtern Management des öffentlichen Raumes und Verbraucherschutz zwei mögliche Ausweichquartiere fachlich vorbesprochen und Verlagerungsoptionen verprobt. Grundlage bildet die derzeitige Situation des Wochenmarktes: Durch das Fachamt Verbraucherschutz sind zurzeit Dauerzulassungen für insgesamt 70 Stände aus dem Food- und Non-Food-Bereich erteilt. Die Marktstände weisen zusammen eine Länge von 637 Metern auf, wobei die Stände in ihrer Breite stark variieren.

 

Variante 1: Verlegung innerhalb der Fußgängerzone bzw. der Marktfläche

1a) Während der Umbauphase der Marktplatzfläche

Sofern der Großteil der Fußgängerzone Möllner Landstraße für eine temporäre Marktaufstellung herangezogen werden kann, lässt sich anhand schematischer Skizzen erfassen, dass bei teilweiser Reduktion der Standbreiten bis zu rund 600 Standmeter, also annährend die zurzeit vorhandenen Marktstände während der Umbauphase der Marktplatzfläche untergebracht werden können.

1b) Während der Umbauphase der Fußgängerzone

Auf der Marktplatzfläche selbst stünden bei kompletter Ausnutzung nach schematischer Ermittlung allenfalls rund 430 Standmeter zur Verfügung, so dass die Zeit der Umbauphase der Fußgängerzone zu einer deutlichen Reduktion der Stände bzw. Standlängen führen würde. Räumliche Kompensation könnte ggf. ergänzend im Bereich des Kundenzentrums am Öjendorfer Weg erfolgen.

 

Variante 2: Parkplatz Reclamstraße

Variante 2 beinhaltet eine Komplett-Verlagerung sämtlicher Stände auf den Parkplatz Reclamstraße. Eine einmalige temporäre Verlagerung des Wochenmarktes auf den Parkplatz wäre räumlich gesehen grundsätzlich möglich. Neben den notwendigen 637 Standmetern bestünden zusätzlich Abstellflächen für Fahrzeuge.

 

Allerdings sind im Zusammenhang mit der Neubauplanung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Möllner Landstraße 47/49 (heutiges Postgelände) Teile des Parkplatzes Reclamstraße für die Baustelleneinrichtung und für die temporäre Aufstellung von Containern für Postfilialleistungen vorgesehen. In diesem Zeitraum stünde der Parkplatz für eine Komplettverlagerung des Marktes nicht zur Verfügung. Ein Realisierungsbeginn ist noch nicht absehbar. Angestrebt wird hier eine Bauzeit zwischen 2022 – 2024.

 

Erörterung im Sanierungsbeirat Billstedt-Zentrum

Am 15.09.2020 wurde der Sanierungsbeirat Billstedt-Zentrum mit der Thematik der Marktverlagerung befasst. Die Mehrheit der sich äußernden Beiratsmitglieder sprach sich für einen - wenn bauabschnittsweise notwendig sogar mehrmaligen - Umzug innerhalb der Fußgängerzone bzw. der Marktfläche aus, da der Parkplatz Reclamstraße zu weit vom derzeitigen Standort entfernt liege. Im Falle einer Verlagerung des Marktes dorthin stehe zu befürchten, Kundinnen und Kunden des Marktes zu verlieren. Außerdem werde der Parkplatz besonders während der Marktzeiten von Kundinnen und Kunden zum Parken genutzt und benötigt. Um den Fortbestand für alle Marktbeschickerinnen und -beschicker auf Interimsflächen zu sichern, wurde vorgeschlagen, die Stände entsprechend einzukürzen und soweit möglich auch räumliche Randbereiche (‚Piazza‘, Öjendorfer Weg) zu belegen.

 

 

Hinweis: Ob ein mehrmaliger Umzug des Marktes innerhalb der Fußgängerzone und der Platzfläche mit der notwendigen Baustellenabwicklung und der künftigen Umgestaltung kompatibel ist, lässt sich heute noch nicht beantworten. Auch der Zeitpunkt der Umsetzung ist offen. Daher sollte zunächst der Planungsprozess abgewartet werden, bevor eine endgültige Entscheidung für einen Interimsstandort gefällt wird.

 

 

Anlage

  • Maßnahmenplan Billstedt-Zentrum

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.