(Rechts-)Sicherheit in der Kapellenstraße herstellen (Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 16.09.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.4
Die Kapellenstraße ist von der Steinbeker Marktstraße zum Sonnenland linksseitig bergab der Hauptzugangsweg zur Schule an der Glinder Au. Bergauf ist dies der verkehrssichere Fußweg zur vielfrequentierten Bushaltestelle „Steinbeker Marktstraße“. Das Halten und Parken auf der Straße sind in diesem Abschnitt verboten, bzw. teilweise zeitlich beschränkt zulässig. Das Parken auf dem Gehweg ist nach derzeitiger Beschilderung z.B. durch ein VZ 315 nicht gestattet. Die Gewohnheit und die vorhandene Pflasterung suggerieren, dass das Parken an dieser Stelle zulässig sein könnte. In Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil des Bremer Verwaltungsgerichtes, nach dem Parken auf dem Gehweg auf konkrete Anzeige zu ahnden ist, besteht hier eine zwar rechtlich klare, aber aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht eindeutige Situation für Autofahrende.
Gesetzliche Vorgaben für die Breite eines Fußweges bestehen nicht, dennoch wird durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eine Mindestbreite von 2,50m empfohlen. Durch das Parken auf dem Gehweg wird dieser an einigen Stellen so schmal, dass ein Erwachsener mit einem Kind an der Hand nicht mehr gemeinsam diese Stellen passieren können. Besonders eng wird es bei Gegenverkehr, der Nutzung von Rollern, Rollatoren oder Rollstühlen, Rad fahrenden Kindern oder beim Mitführen von Kinderwagen.
In diesem Abschnitt sollte daher eine Lösung gefunden werden, die sowohl einen sicheren Schulweg für die Kirchsteinbeker Kinder ermöglicht als auch gleichzeitig leicht ersichtliches, rechtskonformes Parken für Autofahrende schafft.
Beschluss:
Die Verwaltung und das PK42 werden gebeten,
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