22-0949

Rahmenbedingungen für die Durchführung von Autokinos schaffen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

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Gremium
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05.05.2020
Sachverhalt

 

Infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wurden auch die Kinos für den Publikumsverkehr geschlossen. Hierzu hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bereits einen ersten Prüfauftrag formuliert. Unter Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften wäre der Betrieb von Autokinos eine Möglichkeit, wieder Filme für ein größeres Publikum zu zeigen. Da die Hamburger Programm- und Arthouse-Kinos sowie die Filmfestivals eine unverzichtbare kulturelle Arbeit leisten, durch die gegenwärtige Schließung aber einen existenzbedrohenden Einnahmeausfall hinnehmen müssen, soll der Betrieb von Autokinos dazu dienen, ihnen einen finanziellen Ausgleich und die Möglichkeit der Sichtbarkeit zu geben. Derzeit häufen sich entsprechende Bitten um Durchführung von Autokinos, sodass ein Konzept zur Regelung der Rahmenbedingungen nötig ist.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

 

Prüfauftrag: Der Genehmigung von Autokinos sollen Konzepte zugrunde liegen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

 

1. Gestaltung des Filmprogramms durch oder mit Beteiligung eines oder mehrerer Hamburger Programm- und/oder Arthouse-Kinos und dessen oder deren faire Beteiligung an den Einnahmen, bis der Regelbetrieb der vorgenannten Einrichtungen wieder angelaufen ist.

2. Programmgestaltung und/oder Kooperationen mit/durch Vereine(n) und Einzelpersonen, die in der Vergangenheit bereits regelmäßig innovative Film-Präsentationen in Hamburg durchgeführt haben sowie die Erbringung eines solidarischen Spendenbeitrags an die Hamburger Programm- und Arthouse-Kinos, bis der Regelbetrieb der vorgenannten Einrichtungen wieder angelaufen ist.

3. Programmgestaltung und/oder Kooperationen mit/durch Hamburger Filmeinrichtungen und/oder Hamburger Filmfestivals und deren faire Beteiligung an den Einnahmen

4. Erbringung eines solidarischen Spendenbeitrags an die Hamburger Programm- und Arthouse-Kinos, bis der Regelbetrieb der vorgenannten Einrichtungen wieder angelaufen ist.