22-0949.1

Rahmenbedingungen für die Durchführung von Autokinos schaffen

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.06.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0949 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wurden auch die Kinos für den Publikumsverkehr geschlossen. Hierzu hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bereits einen ersten Prüfauftrag formuliert. Unter Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften wäre der Betrieb von Autokinos eine Möglichkeit, wieder Filme für ein größeres Publikum zu zeigen. Da die Hamburger Programm- und Arthouse-Kinos sowie die Filmfestivals eine unverzichtbare kulturelle Arbeit leisten, durch die gegenwärtige Schließung aber einen existenzbedrohenden Einnahmeausfall hinnehmen müssen, soll der Betrieb von Autokinos dazu dienen, ihnen einen finanziellen Ausgleich und die Möglichkeit der Sichtbarkeit zu geben. Derzeit häufen sich entsprechende Bitten um Durchführung von Autokinos, sodass ein Konzept zur Regelung der Rahmenbedingungen nötig ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

 

Prüfauftrag: Der Genehmigung von Autokinos sollen Konzepte zugrunde liegen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

 

1. Gestaltung des Filmprogramms durch oder mit Beteiligung eines oder mehrerer Hamburger Programm- und/oder Arthouse-Kinos und dessen oder deren faire Beteiligung an den Einnahmen, bis der Regelbetrieb der vorgenannten Einrichtungen wieder angelaufen ist.

2. Programmgestaltung und/oder Kooperationen mit/durch Vereine(n) und Einzelpersonen, die in der Vergangenheit bereits regelmäßig innovative Film-Präsentationen in Hamburg durchgeführt haben sowie die Erbringung eines solidarischen Spendenbeitrags an die Hamburger Programm- und Arthouse-Kinos, bis der Regelbetrieb der vorgenannten Einrichtungen wieder angelaufen ist.

3. Programmgestaltung und/oder Kooperationen mit/durch Hamburger Filmeinrichtungen und/oder Hamburger Filmfestivals und deren faire Beteiligung an den Einnahmen

4. Erbringung eines solidarischen Spendenbeitrags an die Hamburger Programm- und Arthouse-Kinos, bis der Regelbetrieb der vorgenannten Einrichtungen wieder angelaufen ist.

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 29.05.2020 wie folgt Stellung:

 

Das Vergabeverfahren für das Heiligengeistfeld, welches durch die die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Bewirtschafterin des Heiligengeistfelds durchgeführt wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Den Zuschlag hat die Bewerbung der bergmanngruppe in Kooperation mit den Zeise Kinos, ein Hamburger Programmkino, erhalten.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.