Radverkehrssituation südlich der Elbbrücken entschärfen
Letzte Beratung: 04.12.2018 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 7.2
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten - als Tischvorlage eingebrachten - Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4513 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und einer Stimme der Fraktion DIE LINKE sowie einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt. Die Bezirksversammlung bestätigt den Beschluss des Ausschusses in ihrer Sitzung am 20.09.2018 und beschließt die zu Grunde liegende Drucksache mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Gegenstimmen und Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE.
Seit Ende Juli 2017 ist die Baumaßnahme der HPA an der sog. Östlichen Anbindung der Haupthafenroute abgeschlossen bzw. für den Verkehr freigegeben.
Dabei sind behindernde und unsichere Konfliktpunkte für Radfahrer*innen geschaffen worden. Es handelt sich um das südliche Ende der Elbbrücke (Billhorner/Veddeler Brückenstraße) (B 75), an der Abfahrt in Richtung Veddel/Hafen, im Kreuzungsbereich des Autobahnanschlusses A 255 mit Tunnelstraße, Sieldeich, Prielstraße und Veddeler Elbdeich.
Über den Knoten verläuft die Veloroute 10 (City - HafenCity - Veddel - Wilhelmsburg - Harburg – Neugraben).
Die Problemstellen werden im Folgenden dargestellt und sind mit Nummern auf der beigefügten Karte festgehalten. Im Anhang sind Fotos der Problemstellen beigefügt.
Anbindung Elbbrücken – Verkehrsknoten Fahrtrichtung Veddel (Nr. 1)
a) Zwischen dem Radweg auf den Elbbrücken und dem Veddeler Elbdeich fehlt eine Beleuchtung. Man fährt im Dunkeln ein „schwarzes Loch“ und kann die Steigung und den Wegverlauf nicht abschätzen.
b) Die Radwegführung auf dem Veddeler Elbdeich ist sehr unklar gestaltet und nicht intuitiv befahrbar. Einerseits wird ein Gehweg auf der linken Seite entlang der Straße zur Kreuzung geführt, der sich an den Radweg von der Elbbrücke anschließt. Andererseits wird auf der Straße rechts auf halber Strecke eine Radwegmarkierung begonnen um Radfahrer*innen wieder auf den neu gepflasterten Radweg auf der linken Straßenseite zu führen. Sinnvoll wäre hier eine klare bauliche Radwegführung.
c) Das Veloroutenschild steht an besagter Radwegmarkierung (rechts) halb umgefahren hinter einem Busch.
Kreuzungssituation Prielstraße/Veddeler Marktplatz (Nr. 2)
a) Radfahrer*innen werden im Anschluss auf der linken Seite der Kreuzung auf die Mittelinsel geführt, weshalb zwei Ampelphasen abzuwarten sind um die Kreuzung in Richtung Veddel zu überqueren. Zudem sind die Querung der Prielstraße und der Auffahrt auf die B75 in Südrichtung mit Anforderungstastern für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausgestattet. Die Schaltung steht offensichtlich nicht – oder nur zu bestimmten Zeiten – auf Daueranforderung. Es entstehen unnötige und nachteilige Wartezeiten.
b) Die Ampelmasten mit den Anforderungstastern stehen weit im Fußgängerbereich und sind für Radfahrende nicht ohne Fahrtunterbrechung (Absteigen, Schieben) regelgerecht, geschweige denn komfortabel, zu erreichen.
Zur Lösung der Situation sollte der Wegverlauf baldmöglichst so umgestaltet werden, dass eine Überquerung für Radfahrer*innen auf der rechten Seite der Kreuzung mit der Überquerung lediglich einer Ampel möglich wird.
Kurzfristig wird eine grundsätzliche Daueranforderung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf allen Seiten gefordert. Dadurch werden unnötige Wartezeiten vermieden und die Kreuzung wird für Radfahrer*innen regelgerecht nutzbar.
Die Anforderungstaster könnten wie an der Rechtsabbiegerspur Richtung Peute durch Taster für Sehbehinderte ersetzt werden um Missverständnisse zu vermeiden.
Die bauliche Radwegführung am Veddeler Elbdeich (siehe 1b) sollte der Querungssituation angepasst werden.
Einfädelung Veloroute zum Sieldeich (Nr. 3)
Die Einfahrt in den Sieldeich ist für Radfahrer*innen, die Richtung Veddel/Wilhelmsburg unterwegs sind, nicht StVO-konform möglich.
Bodenmarkierungen auf dem ehemaligen, nun für Kfz gesperrten Teil der Autobahnzufahrt legen nur eine Weiterfahrt Richtung Tunnelstraße nahe. Links abzubiegen in den Sieldeich ist hingegen nicht vorgesehen und stellt sich durch eine durchgezogene Linie im Kreuzungspunkt Sielddeich/Tunnelstraße als unzulässig dar.
Weiter ist die die Vorfahrtsregelung in diesem Bereich uneindeutig. Radfahrer*innen, besonders ortsunkundige, die sich auf sich auf einer Hauptveloroute wähnen, können an dieser Stelle leicht in gefährliche Situationen geraten.
Anbindung Veloroute zum Eisenbahntunnel (Nr. 4)
Radfahrer*innen Richtung Tunnel (Richtung Hafen, Hafencity, Alte Elbbrücke) sollen vor diesem auf einen linksseitigen Zwei-Richtungs-Radweg geleitet werden. Hierzu wird eine Querung der Tunnelstraße nach links durch eine schutzstreifenartige Markierung quer über die Tunnelstraße geführt. Ein Warnschild "Radfahrer kreuzen" weist den Kraftverkehr zwar auf diese Situation hin. Dennoch ist die Nutzung dieser Verbindung für Radfahrende sehr gefährlich und führt bereits jetzt regelmäßig zu Verunsicherung und Beinahe-Unfällen, weil vielen Verkehrsteilnehmern eine eindeutige Vorfahrtsregelung hier nicht deutlich wird.
Zur Auflösung der Gefahrensituationen in Nr. 3 und Nr. 4 wird vorgeschlagen die Überquerungsinsel des früheren Radwegs im Sieldeich in die Kurve Sieldeich/Tunnelstraße zu ziehen und den gemeinsamen Fuß- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr in der Tunnelstraße bis zu dieser Stelle zu verlängern. Dies ermöglicht einerseits die sichere und regelkonforme Überquerung auf den Sieldeich Richtung Wilhelmsburg/Veddel und andererseits eine deutlich sicherere Überquerung für Radfahrer*innen in Richtung Tunnel.
Die Überquerung in der Tunnelstraße wird damit überflüssig.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert,
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Referentenanfrage auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Port Authority AöR (HPA) wie folgt:
Zu 2.:
Stellungnahme zu den benannten Problemstellen (Nr. 1 - 4) und zur Referentenanforderung:
Anbindung Elbbrücken – Verkehrsknoten Fahrtrichtung Veddel (Nr. 1):
Die Unterpunkte a-c können nicht von der HPA beantwortet werden, da diese in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen. Der angesprochene Bereich war auch nicht Bestandteil des Projektes Östliche Anbindung der Haupthafenroute (ÖAHH).
Kreuzungssituation Prielstraße/Veddeler Marktplatz (Nr. 2)
Die HPA hat innerhalb des Projektes ÖAHH die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH mit der Signaloptimierung betraut. Hier wird derzeit die Optimierung der Grünphasen für Radfahrerinnen und Radfahrer programmiert. Zum Hintergrund: Die Anforderung der entsprechenden Querungsphasen für Radfahrende wird an dem Knotenpunkt über Videodetektoren geregelt, das heißt Radfahrende werden automatisch erfasst und müssen daher nicht zwangsläufig die für Fußgänger vorgesehenen Taster betätigen. Radfahrende können die korrekte Erfassung am Aufleuchten der entsprechenden Quittungslampen an selbigen Tastern erkennen. Die Erfassung funktioniert allerdings nur dann einwandfrei, wenn sich Radfahrende entlang der für sie vorgesehenen Radverkehrsführung bewegen und diese nicht verlassen. Dies trifft insbesondere für von den Elbbrücken kommende Radfahrende zu. Betroffener der Planung neben der HPA ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Lichtsignalanlage (LSA) soll nach Fertigstellung an den LSBG übergeben werden, sodass sie dann in seiner Zuständigkeit liegt.
Einfädelung Veloroute zum Sieldeich (Nr. 3) und Anbindung Veloroute zum Eisenbahntunnel (Nr. 4)
Sämtliche Verkehrsschilder und Markierungen sind von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Die Verkehrsführung ist innerhalb des Genehmigungsverfahrens nicht moniert worden. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, sind diese vom LSBG zu veranlassen, von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen und mit dem Bezirk (Nr. 3) und HPA (Nr. 4) abzustimmen.
Referentenanforderung
Von darüber hinausgehenden Fragestellungen ist die HPA nicht betroffen. Demzufolge wird kein/-e HPA-Vertreter/-in in den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel entsendet.
Das bezirkliche Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.) Anbindung Elbbrücken – Verkehrsknoten Fahrtrichtung Veddel
a) Der beschriebene Veloroutenabschnitt verläuft auf dem Deich „Veddel-Nord“, der gerade erst fertiggestellt wurde. Laut der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA), die für die öffentliche Beleuchtung zuständig sind, ist durch die Beleuchtung des vorhandenen Mastes in Verbindung mit der Beleuchtung der Veddeler Brückenstraße eine hinreichende Beleuchtung des Weges gegeben.
b) Für diesen Abschnitt wurde eine klare Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr verfolgt. Der Radverkehr wird über die Fahrbahn geführt. Die Markierung soll den Radverkehr im weiteren Verlauf zum signalisierten Knoten so führen, dass er detektorisch erfasst werden kann. Verbesserungen im Bereich des Knotens sind vorgesehen, um ein zügiges Überqueren zu ermöglichen (s. Antwort unter 2.)
c) Bei dem beschriebenen Schild handelt es sich um den noch vorhandenen Altbestand. Die Wegweisung zum Veloroutenverlauf soll laut der BWVI aktualisiert werden, wenn ein Großteil der Strecken veloroutengerecht ausgebaut wurde. Die Planungen dazu sollen in 2019 beginnen, sodass ein kurzfristiger Austausch nicht zu erwarten ist.
Zu 2.) Kreuzungssituation Prielstraße/ Veddeler Marktplatz
a) und b) s. Antwort der HPA (Lösung wurde erarbeitet und beauftragt, Umsetzung durch HHVA)
Zu 3.) Einfädelung Veloroute zum Sieldeich
Im direkten Anschluss an die Maßnahme der HPA soll der weitere Verlauf der Veloroute 9 neu gestaltet werden (s. Maßnahme 12.1 im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr). Die Entwürfe aus der Vorplanung wurden in den beiden Stadteilbeiräten vorgestellt, die Unterlagen für die 1. Verschickung werden vorbereitet.
Die Markierungen ab dem Veddeler Marktplatz sollen so angepasst werden, dass eine legale Einfahrt für Radfahrer in den Sieldeich ermöglicht wird. Es ist vorgesehen, den abknickenden Verlauf der Veloroute 10 in Form von Markierungen auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Fahrzeuge aus der Tunneldeich sollen mittels einer Teilaufpflasterung auf diesen sensiblen Bereich der Querung durch die Veloroute aufmerksam gemacht werden s. Ausschnitt aus den Entwürfen für die 1. Verschickung:
Zu 4.) Anbindung Veloroute zum Eisenbahntunnel
Laut dem PK 44 wird der beschriebene Abschnitt Tunnelstraße nicht als Gefährdungspunkt für Radfahrer gesehen. Neben dieser subjektiven Einschätzung ergibt die objektive Auswertung der Verkehrsunfallstatistik für dieses Kalenderjahr allerdings entsprechend auch keinerlei Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt, sodass eine kurzfristige Lösung mit einfachen Mitteln aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht ergriffen werden muss.
Der beschriebene Abschnitt der Tunnelstraße gehört nicht mehr zum Planungsbereich der Veloroute 10. Gemäß dem Wunschliniennetz des Radverkehrskonzeptes HH-Veddel soll hier eine Stadtteilroute verlaufen, deren Planung durch den Bezirk frühestens 2021 verfolgt werden könnte.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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