23-0342.1

Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen in der Kirchenallee

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 01.04.2025 Cityausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 dem nachstehenden Antrag einstimmig zugestimmt.

Die Kirchenallee ist eine zentrale Verkehrsachse direkt am Hamburger Hauptbahnhof einem der am stärksten frequentierten Orte in unserer Stadt. glich bewegen sich hier Tausende von Menschen Reisende, Tourist*innen, Pendler*innen und nicht zuletzt Bewohner*innen aus den anliegenden Wohnquartieren. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich ebenfalls Einrichtungen wie das Deutsche Schauspielhaus sowie mehrere Hotels, die von vielen Besucher*innen angesteuert werden.

Der tragische Unfall Ende November, bei dem eine 60-jährige Frau schwer verletzt wurde, verdeutlicht, dass die Fußverkehrssicherheit an dieser Stelle dringend verbessert werden muss. Bereits im August war es auf der Kirchenallee zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen, als ein Rettungswagen einen Fußnger erfasste.

Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Senior*innen und Kinder ist das Überqueren der Straße eine Herausforderung aufgrund der weit auseinanderliegenden Querungsmöglichkeiten.

Um die Sicherheit für alle Fußnger*innen zu erhöhen und den Zugang zwischen Hauptbahnhof und den Zielen auf der gegenüberliegenden Straßenseite sicherer zu gestalten, stellen wir den Prüfantrag, ob die Einrichtung eines Fußngerüberwegs an einer geeigneten Stelle der Kirchenallee möglich ist.

Mit ausreichend sicheren Übergängen an dieser hochfrequentierten Stelle kann nicht nur das Risiko von Unfällen minimiert, sondern auch die Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit dieses zentralen Ortes in unserer Stadt verbessert werden.

Die Verwaltung wird gebeten,

a) gegenüber den zuständigen Stellen (Polizei) darauf hinzuwirken, dass zeitnah eine Zusammenstellung der Anzahl der Unfälle mit Personenschäden bei Querung der Kirchenallee zwischen Bremer Reihe und Schauspielhaus in den letzten 5 Jahren erstellt wird.

b) mit den zusndigen Stellen zu erörtern, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig ergriffen werden können, um die Querung der Kirchenallee zwischen Bremer Reihe und Schauspielhaus zu erleichtern.

c) den City-Ausschuss über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt mit Schreiben vom 17.02.2025 wie folgt Stellung:

Zu a):

Die Kirchenallee ist eine stark frequentierte Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung, die den Stadtteil St. Georg mit dem Hauptbahnhof und im weiteren Verlauf mit der Altstadt verbindet. Sie hat eine Gesamtlänge von ca. 300 m, gemessen von der Ernst-Merck-Straße bis zum Steintorplatz. Zusätzlich ist die Kirchenallee mit insgesamt drei Lichtsignalanlagen (LSA) ausgestattet, von denen die beiden weit entferntesten LSAeinen Abstand von ca. 255 m zueinander haben. Bei der Kirchenallee handelt es sich um eine mehrspurige Straße, mit jeweils zwei Fahrstreifen je Richtung, getrennt von einer fast durchgehenden Mittelinsel. Neben dem Hauptbahnhof, dessen Parkplatz von der Kirchenallee sowohl für den Individualverkehr als auch für Taxen angefahren wird, befinden sich im östlichen Bereich diverse Hotels, Gastronomie und auch das Schauspielhaus. Des Weiteren wird die Kirchenallee von verschiedenen Bussen des HVV und auch von Reise- und Stadtrundfahrtbussen befahren, die ihre Aufnahmepunkte ebenfalls im Seitenstreifen der Kirchallee haben.

Eine Unfallauswertung der letzten fünf Jahre (01.11.2019 - 31.10.2024) bezüglich der Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit Personenschaden bei Querung der Kirchenallee zwischen Bremer Reihe und Schauspielhaus ergab, dass sich in diesem Zeitraum neun VU mit verletzten zu Fuß gehenden Personen ereignet haben.

Vor dem Hintergrund, dass die Kirchenallee eine hochfrequentierte Straße ist und sich die Unfallauswertung auf fünf (statt üblicherweise drei) Jahre bezieht, wird die Unfalllage als unauffällig bewertet.

Zu b):

Fußngerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen.

Gemäß diesen Vorschriften dürfen FGÜ nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. Da in der Kirchenallee zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorhanden sind, ist eine Anordnung eines FGÜ rechtlich nicht zulässig.

Der Fahrzeugverkehr und damit die in Rede stehende Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende ist aus hiesiger Sicht durch die bereits vorhandene Mittelinsel in der Kirchenallee zwischen Bremer Reihe und dem Schauspielhaus gegeben. Fußnger haben hier die Möglichkeit, die Fahrsteifen zu passieren und auf der Mittelinselzu warten, um den Fahrzeugverkehr der jeweils anderen Richtung zu beobachten. Allerdings ist diese Querungsmöglichkeit nicht barrierefrei, sodass alternativ eine barrierefreie Sprunginsel in Frage kommen könnte. Die Zuständigkeit liegt hier bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Eine lichtsignalisierte Querungsmöglichkeit befindet sich an der Ecke Ernst-Merck-Straße / Kirchenallee. Grundsätzlich sind sichere Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende über die Kirchenallee damit gegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in Höhe des Schauspielhauses die Kirchenallee unterirdisch über den U-Bahn-Zugang zu queren. Es ist jedoch anzumerken, dass diese nicht barrierefrei sind.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 20.03.2025 wie folgt Stellung:

Zu a):

Hierzu hat die Behörde für Inneres und Sport wie aus der Anlage ersichtlich Stellung genommen.

Zu b) und c):

Eine zusätzliche Querung wurde bereits im Fußverkerkehrskonzept St. Georg angesichts des hohen Querungsbedarfs als sinnvolle Ergänzung herausgearbeitet. Die örtliche Situation ins-besondere der Bedarf an Bushalteplätzen aber auch Bauwerke in der Mittelinsel sowie der Linksabbiegestreifen auf den Hachmannplatz haben bislang die kurzfristige Umsetzung einer zusätzlichen regelgerechten Querungsmöglichkeit erschwert.

Die Maßnahme wird in den Arbeitsvorräten angelegt, damit der zuständige Ausschuss r Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur diese im Rahmen seiner Priorisierungen berücksichtigen kann.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
01.04.2025
Ö 7.4
Lokalisation Beta
Kirchenallee Ernst-Merck-Straße Steintorpl.

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