21-4059.2

Querungen für den Fußverkehr im Horner Weg wieder ermöglichen

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4059 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 19.04.2018 bestätigt.

 

 

Mit dem Umbau des Horner Wegs zur Fahrradstraße im Rahmen des Ausbaus der Veloroute 8 durch Horn, sind bereits für alle Verkehrsteilnehmenden viele Verbesserungen eingetreten.

Besonders für Fahrrad- und Autofahrende führt auch der Kreisel am Horner Weg Ecke Rhiemsweg zu einem besseren Verkehrsfluss und Sicherheit vor Ort. Bei dem Umbau zur Fahrradstraße wurden jedoch die Überwege für Fußngerinnen und Fußnger, die bereits in der Tempo 30 Straße aufgebracht waren, an besagter Stelle entfernt. Dies hat bei vielen Fußngerinnen und Fußngern zu Verunsicherung geführt, queren sie doch den Horner Weg und den Rhiemsweg nicht an jeder beliebigen Stelle.

Zudem ist davon auszugehen, dass zu bestimmten Stoßzeiten die Schülerschaft der fünften bis siebten Klassen der Stadtteilschule Horn im Rhiemsweg 6 die Anzahl der Zufußgehenden deutlich erhöht, was zu einer unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmenden führt. Die Überwege können somit zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden führen und eine Lenkungsfunktion für den Fußverkehr übernehmen.

Da der Kreisel auf vergleichsweise kleinem Raum errichtet wurde, sollten Überwege mit einem angemessenen Abstand auf den beiden Zubringerstraßen in jede Fahrtrichtung eingerichtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort beschließen:

 

1.    Der Regionalausschuss sieht die Überwege für Fußngerinnen und Fußnger vor Ort, im Gegensatz zur Drs. 21-3889, nicht als entbehrlich, sondern als äerst wünschenswert an.

2.    Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich für die Einrichtung von Überwegen auf den Zubringerstraßen zum Kreisel des Horner Wegs/ Ecke Rhiemsweg einzusetzen. Diese Überwege sollen mit einem angemessenen Abstand zum Kreisel auf den Straßen angebracht werden.

 

 

 

 

Die nachfolgende Stellungnahme der Polizei Hamburg vom 08.05.2018 hat die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 24.05.2018 zur Kenntnis genommen:

 

Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 42 nimmt die Verkehrsdirektion 51 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen im Horner Weg noch nicht komplett
umgesetzt sind.

 

Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich. Vergleiche Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).

 

Gleichwohl wird die Verkehrsdirektion 5 gemeinsam mit den Planern, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 42 erneut und ergebnisoffen prüfen, ob die Anlage von Fußgängerüberwegen an dem Kreisverkehr Horner Weg / Rhiemsweg möglich ist.

Eine finale Entscheidung soll bis zu den Sommerferien getroffen werden.

 

Grundsätzlich hat sich die Polizei an Recht und Gesetz, hier die Straßenverkehrsordnung
und deren Ausführungen, zu halten.

 

 

Die Polizei Hamburg / Verkehrsdirektion 51 hat nun mit Schreiben vom 06.09.2018 folgende, ergänzende Stellungnahme übermittelt:

 

In der Zwischenzeit fanden umfangreiche Gespräche, Verkehrsbeobachtungen, Zählungen und Bewertungen des Verkehrs und der Verkehrsabläufe am Kreisverkehr  Horner Weg / Rhiemsweg statt.

 

Diese Maßnahmen führten zu dem Ergebnis, dass in den Zufahrten des Kreisverkehrs Fußgängerüberwege markiert werden sollen.

 

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgte durch das Polizeikommissariat 42 am 22.08.2018.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.