23-0645

Prüfung alternativer dauerhafter Liegeplätze für die MS Stubnitz im Bezirk Hamburg-Mitte (Antrag der Volt-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.2

Sachverhalt

Die MS Stubnitz, gebaut 1964 in Stralsund, ist als ehemaliges Kühlschiff heute ein international bekannter kultureller Veranstaltungsort und integraler Bestandteil der Hamburger Kulturlandschaft. Das Schiff bietet seit 2013 in Hamburg-Mitte ein vielfältiges und inklusives Programm aus Musik, Kunst und Kultur an und wurde mehrfach mit dem APPLAUS-Bundespreis ausgezeichnet. Damit trägt es wesentlich zur kulturellen Attraktivität und Vielfalt des Bezirks bei.


Aktuell liegt die MS Stubnitz an den Elbbrücken in der HafenCity mit einer Nutzungsvereinbarung bis Ende 2026. Aufgrund der Entwicklungspläne der HafenCity GmbH besteht jedoch keine langfristige Perspektive für diesen Standort. Die kulturelle Einrichtung ist deshalb akut gefährdet, wenn nicht frühzeitig alternative Standorte geprüft und entwickelt werden.


Der Bezirk Altona prüft derzeit ebenfalls intensiv alternative Standorte. Allerdings ist der Ausgang dieser Prüfung ungewiss. Aus Verantwortung für den Erhalt dieser bedeutenden Kultureinrichtung sollte der Bezirk Hamburg-Mitte deshalb frühzeitig selbständig mögliche Standorte identifizieren und prüfen, um kurzfristig handlungsfähig zu sein und eine dauerhafte kulturelle Nutzung im Bezirk sicherzustellen.


Der Trägerverein Denkmal- und Kulturschiff Stubnitz e.V. steht hierzu auch bereits im engen und konstruktiven Austausch mit der Behörde für Kultur und Medien hinsichtlich der Suche nach einem neuen, langfristigen Liegeplatz.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen:


Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten, in enger Kooperation mit der zuständigen Fachbehörde, HafenCity GmbH, der HPA und der Betreiberinitiative der MS Stubnitz zu prüfen,

  1. welche alternativen dauerhaften Liegeplätze innerhalb des Bezirks Hamburg-Mitte geeignet sowie kulturell und sozial gut angebunden sind, Synergiepotentiale mit bestehenden kulturellen Einrichtungen bieten und möglichst geringe Nutzungskonflikte mit angrenzenden Flächen oder Bebauung aufweisen;
  2. welche konkreten Rahmenbedingungen an diesen Standorten bestehen (insbesondere hinsichtlich Lärmschutz, baulicher Eignung, hafenbezogener Restriktionen, Verkehrsanbindung insbesondere ÖPNV, sowie möglicher Nutzungskonflikte);
  3. welche genauen Kosten, finanziellen Rahmenbedingungen sowie infrastrukturelle Voraussetzungen zu berücksichtigen sind;
  4. Der Bezirksversammlung ist zeitnah umfassend über die Ergebnisse zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
HafenCity

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