23-0736.1

Position des Nachtbeauftragten für St. Pauli weiter sichern

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 09.09.2025 Cityausschuss Ö 7.24

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 demnachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion, FDP-Gruppe, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und Volt-Fraktion Drs. Nr. 23-0736 einstimmig zugestimmt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf den Beschluss über die Drs. Nr. 23-0254 verwiesen.

Als Ergebnis dreier Mikroworkshops im Jahre 2023 wurde 2024 die Position des Nachtbeauftragten für St. Pauli eingeführt. Mit der Besetzung durch „Dein Quartier Sascha Bartz, Architektur + Stadtteilentwicklung“ und der Unterstützung des Bezirksamts konnte die Arbeit schnell aufgenommen werden. Diese Rolle, die es in Hamburg so noch nicht gab, wurde rasch mit Leben gefüllt und erste Erfolge konnten erzielt werden.

Der Nachtbeauftragte hat sich als erfolgreiche Brücke zwischen verschiedenen Interessengruppen etabliert. Auch mit den Anwohnenden pflegt der Nachtbeauftragte einen kontinuierlichen Austausch, um deren Anliegen zu hören und direkt an Lösungen zu arbeiten.

Der begonnene Prozess muss fortgesetzt und langfristig verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Stadtteil auch in Zukunft von einer Balance zwischen Nachtkultur und Anwohnerinteressen profitiert. Mit der erneuten Bereitstellung von Mitteln durch die Bezirksversammlung wird die Kontinuität und der Erfolg dieses wichtigen Projekts gesichert. Für eine erfolgreiche Zukunft des Nachtbeauftragten, möglicherweise auch über die Grenzen von St. Pauli hinaus, muss der Dialog mit weiteren relevanten Institutionen in Hamburg intensiviert werden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, das Projekt „Nachtbeauftragte für St. Pauli“, zunächst für den Zeitraum vom 1.6.2025 bis zum 1.12.2025 fortzusetzen.
  2. Die Bezirksversammlung stellt für diesen Zeitraum konsumtive Sondermittel aus dem Förderfonds in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung vorbehaltlich der Übertragung der Reste in das Jahr 2025.
  3. Zudem wird der Nachtbeauftragte gebeten, einen Abschlussbericht mit den veranlassten Maßnahmen und den Ergebnissen aus der Tätigkeit der Bezirksversammlung im Cityausschuss vorzustellen.
  4. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die auffälligen Betriebe und den öffentlichen Raum im Pilotgebiet weiterhin durch ordnungsbehördliche Kontrollen zu überprüfen und im Cityausschuss die Ergebnisse vorzustellen.

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 10.06.2025 wie folgt Stellung:

Es besteht ein stetiger Austausch zwischen der Verwaltung, insbesondere dem Abschnitt Gaststätten- und Spielrecht, sowie dem Nachtbeauftragten.

In dem Austausch geht es zum einen darum, die Handlungsfähigkeit des Nachtbeauftragten durch Informationen über rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Genehmigungslagen zu stärken. Gleichzeitig erhält die Verwaltung, unabhängig von den bei ihr eingehenden Beschwerden, auf zusätzlichen Wegen Informationen über die tatsächliche „Lage vor Ort“. So können Kontrollen und weitergehende Maßnahmen gezielter und wirksamer erfolgen.

Die Erfahrungen zeigen, dass wirksame Veränderungen nur dann initiiert werden können, wenn zwischen Anwohnenden und Gastronomie die Basis für einen konstruktiven Austausch geschaffen werden und auf dieser Basis verbindliche Vereinbarungen getroffen werden können.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht hat die Verwaltung zuletzt am 18.07.2025 Kontrollen in denjenigen Betrieben durchgeführt, die beim Nachtbeauftragten wiederkehrend als auffällig dokumentiert wurden. Insgesamt wurden elf Betriebe kontrolliert. Bei insgesamt acht Betrieben wurden Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften festgestellt, u.a.

- in vier Fällen Verstöße gegen Auflagen (Betriebszeiten sowie Auflagen zum Schutze der Anwohnenden),

- in drei Fällen Verstöße gegen das Wegegesetz (nichtgenehmigte oder zu groß aufgebaute Außengastronomie),

- in einem Fall unerlaubter Ausschank von alkoholischen Getränken,

- in einem Fall Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (veralteter Auszug aus dem Jugendschutzgesetz) sowie

- in einem Fall Lärm aus dem Betrieb durch geöffnete Türen und Fenster.

Die festgestellten Verstöße werden in den jeweiligen Rechtsgebieten bearbeitet und geahndet. Die Verwaltung wird Kontrollen in Absprache mit dem Nachtbeauftragten fortführen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.09.2025
Ö 7.24
Lokalisation Beta
St. Pauli

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