23-1016.1

Planung Schiffbeker Friedhof / Landschaftsachse Horner Geest

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 14.10.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.3

Sachverhalt

:

Dem Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Planung vom Bezirksamt vorgestellt (siehe Präsentation in der Sitzung). Um die regionale Expertise mitzunehmen, wurde das Thema in den Regionalausschuss Billstedt abgegeben. Dieser sollte sodann eine Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss bzw. die Bezirksversammlung erarbeiten.

In der Sitzung des Regionalausschusses Billstedt am 16.09.2025 wurde die Planung zur Wegeverbindung Schiffbeker Friedhof erneut vorgestellt. In diesem Zusammenhang ist aufgekommen, dass der angrenzende öffentliche Gehweg in einem dauerhaft schlechten Unterhaltungszustand ist. Diesbezüglich ergehen fortlaufende Bürgerbeschwerden, da insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen eine Passierbarkeit unmöglich erscheint.

Vor diesem Hintergrund hat der Regionalausschuss Billstedt folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Regionalausschuss Billstedt empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - der Planung „Schiffbeker Friedhof Landschaftsachse Horner Geest“ zuzustimmen.

2. Der Regionalausschuss Billstedt beschließt mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - einen Prüfauftrag an die Fachbehörde (Finanzbehörde / Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen). Geprüft werden soll, wie der Gehweg auf dem Flurstück 2095 kurzfristig saniert und ertüchtigt werden kann, insbesondere, wie durch eine geeignete Entwässerung des Gehweges eine Verbesserung erzielt werden kann.

3. Der Regionalausschuss ist über das Ergebnis zu informieren.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bestätigt den Beschluss des Regionalausschuss Billstedt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion in seiner Sitzung vom 18.09.2025.


Die Behörde für Finanzen und Bezirke teilt mit Schreiben vom 14.10.2025 folgendes mit:

Das Grundstück befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) und daher in der Zuständigkeit des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Somit handelt es sich nicht um einen öffentlichen Weg.

Die dem LIG für die AGV-Flächen obliegende Verkehrssicherungspflicht umfasst grundsätzlich nicht die Sanierung und Ertüchtigung von darauf befindlichen Wegen. Ein Ausbau des Gehweges wird daher nicht vom LIG vorgenommen. Da das Flurstück 2095 nicht eingefriedet ist, wird die offenkundige Nutzung durch die Allgemeinheit aktuell vom LIG geduldet.

Der LIG erklärt insoweit seine Bereitschaft, das Flurstück 2095 (Gem. Steinbek) umgehend in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes zu überweisen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Billstedt

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