21-5261.1

Parkraum für Klubs nachhaltig regeln

Mitteilung öffentlich

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20.06.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5261 einstimmig gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Klubs sind die Seele von St. Pauli. Sie machen Nachwuchsarbeit, ermöglichen tolle Abende mit Freundinnen und Freunden und sind fester Bestandteil der Hamburger Kultur DNA. Klubs sind wichtig für Hamburg und werden wo es geht durch die rot-grünen Koalitionen auf Bezirks- und Landesebene unterstützt.  Die Klubs sind beim Parkraum vor zwei Probleme gestellt.

 

Bei der Genehmigung der Klubs müssen die Betreibenden einen Stellplatznachweis führen. Dies erscheint mit Blick auf die Lagen der Clubs baulich eher schwierig und ist mit Blick auf das feiernde Publikum nach dem Verlassen der Klubs nicht mehr wünschenswert, dass diese mit dem Auto zum Klub abreisen. Folgerichtig werden die Parkplätze durch die Betreibenden abgelöst. Dies ist ein finanzieller Aufwand, der besser in Lärmschutz investiert werden sollte. Zwar gibt es die Möglichkeit einer Stundung, jedoch verbliebe die Summe als Risiko in der Bilanz und erschwert die Aufnahme von Krediten für den Geschäftsbetrieb. Hier könnte mit der Novellierung der Stellplatzverordnung eine gute Lösung gefunden werden.

 

Die Einführung des größten Anwohnerparkgebiets auf St. Pauli ist ein toller Erfolg, der weniger auswärtige Fahrzeuge ins Quartier bringt. Abgesehen von Anwohnenden haben vor allem Gewerbetreibende ein Anrecht auf eine Sondergenehmigung für Parken im Kiez. Die Problematik ist jedoch, dass die Gewerbetreibenden nicht unbedingt Parkplätze für ihre eigenen Autos benötigen, sondern eben für ihre wechselnden freien Mitarbeitenden (Kunstschaffende) und deren Fahrzeuge.

 

Im Moment sind die Parkzonen auf 3 Stunden beschränkt, wodurch die Kunstschaffende oftmals während einer Veranstaltung umparken müssten. Gerade abends ist es aber in niemandes Interesse, wenn zwischen feiernden Menschen Tourneeautos oder gar Klein-Busse nach „neuen“ Parkplätzen suchen.

 

Grundsätzlich setzen wir uns für einen weitgehend autofreien Kiez ein und wollen weniger Parkplätze in der Nähe und Umgebung der Reeperbahn, zugunsten von mehr Grün und Aufenthaltsmöglichkeiten. Die vorhandenen Parkplätze sollten aber für die Anwohnenden und Gewerbetreibenden auch nutzbar sein.

 

Deshalb unterstützen wir den Wunsch des Clubkombinates für Betreibende von Musikspielstätten die Ausnahmeregelungen umgehend so zu erweitern, dass künftig für die im Gebiet ansässigen Kulturbetriebe eine kennzeichenunabhängige Regelung ermöglicht wird.

 

Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Sonderregelung für Gewerbetreibende für wechselnde Kennzeichen für auswärtige Fahrzeuge von Kunstschaffenden.

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Novellierung der Stellplatzverordnung ein grundsätzlicher Verzicht auf den Nachweis Stellplätze bei der Genehmigung von Klubs (im Sinne von Mitgliedern des Klubkombinats) erwirkt wird.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich beim Landesbetrieb Verkehr für eine Sonderregelung der Parkraumbewirtschaftung auf St. Pauli für Gewerbetreibende einzusetzen, die es u.a. den Musikspielstätten erlaubt, Ausnahmegenehmigungen für wechselnde, ggf. auswärtige, Fahrzeuge von Kunstschaffenden zu beantragen.
  3. Dem Cityausschuss zu berichten.

 

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu Ziffer 1 des Beschlusses mit Schreiben vom 27.05.2019 wie folgt Stellung:

 

„Die Fachanweisung ‚Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze‘ wird durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zurzeit grundsätzlich überarbeitet, dies beinhaltet auch die Überprüfung der derzeitigen Bemessungsschlüssel für Musikclubs. Deren besondere Belange werden im Sinne der Förderung von Einrichtungen von Kleinstkulturschaffenden angemessen mit berücksichtigt werden.“

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu Ziffer 2 des Beschlusses mit Schreiben vom 17. Mai 2019 wie folgt Stellung:

 

„Die Empfehlung findet Berücksichtigung. In Gesprächen mit dem ‚Clubkombinat‘ werden derzeit Möglichkeiten einer Sonderregelung geprüft.

Allerdings hatten Musikclubs, die vor der Erweiterung des Bewohnerparkgebiets St. Pauli im ehemaligen Bewohnerparkgebiet ansässig waren, schon in der Vergangenheit die Möglichkeit, bei Bedarf die Anordnung eines temporären Haltverbots zu beantragen, welches das Parken zum Be- und Entladen jeweils direkt vor dem Club ermöglichte.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.