Parkplatz Reclamstraße, Bewirtschaftungskonzept für Anlieger ergänzen
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage in ihrer Sitzung am 21.11.2019 einstimmig beschlossen.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0342 einstimmig zugestimmt.
Im Januar 2017 wurde der Parkplatz in der Reclamstraße, direkt an der U-Bahn Station Billstedt, in das Bewirtschaftungssystem des Parkraummanagement aufgenommen.
Seitdem wird der Parkplatz wenig genutzt. Die Auslastung liegt bei unter 40 %. Trotz Senkung der Parkgebühr auf einen Euro pro Stunde hat sich daran nichts geändert.
Nun wurde im Oktober 2019 in Billstedt das Anwohnerparken eingeführt.
Mitarbeiter der Polizeiwache Möllner Landstraße, der Post, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer und auch die Marktbeschicker finden in der Nähe der Reclamstraße kaum eine Möglichkeit, Ihr Fahrzeug für länger als drei Stunden abzustellen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Mit der Einführung des Bewohnerparkens wurde bereits auf dem Parkplatz Reclamstraße probeweise die Möglichkeit geschaffen, über drei Stunden zu parken. Die Hamburger Parkgebührenordnung (ParkGebO HA, Stand 20.12.2019) machte bisher aber keine Kappung der Parkgebühr möglich, d.h. das Parken zwischen 9:00 und 20:00 kostet bei einem Satz von 1,00 €/h maximal 11,00 € am Tag.
Zum 01.01.2020 ist eine geänderte Fassung der ParkGebO HA in Kraft getreten, welche an ausgewählten Parkscheinautomaten eine Art Tagesticket mit einer maximalen Parkgebühr von 8,00 € (Gebührenzone 3) bzw. 10,00 € (Gebührenzone 2) ermöglicht. Diese Möglichkeit wird zeitnah im Januar 2020 auf dem o.g. Parkplatz eingerichtet. Die maximale Parkgebühr beträgt dann 8,00 € auf dem Parkplatz Reclamstraße. Dadurch bietet sich eine Parkmöglichkeit für gelegentliche Pendler mit Kraftfahrzeugen, wie vom Regionalausschuss angestrebt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
(Hinweis: eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht)