21-3863.1

Parkplätze für Mümmelmannsberger Bürgerinnen und Bürger erhalten

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3863 einstimmig zugestimmt.

 

 

In den Straßen Mümmelmannsberg und Havighorster Redder parken regelmäßig Transporter und LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und mehr.

Im Havighorster Redder parken regelmäßig einige Sattelzugmaschinen. An mehreren Wochenenden parkten im Havighorster Redder sogar riesige Sattelzugmaschinen mit Aufliegern. Die für die Parkbuchten zu breiten LKW fahren zum Parken mit der rechten LKW-Seite auf den Bürgersteig. Wenn sie nicht auf dem Bürgersteig parken, dann ragen sie über die weiße Linie der Parkbegrenzung in die Fahrbahn hinaus. Die so parkenden LKW stellen für vorbeifahrende Fahrzeuge eine Gefahr dar.

Die LKW, die in der Straße mmelmannsberg in Kreuzungsbereichen parken, versperren den Verkehrsteilnehmern, welche aus den Seitenstraßen rausfahren wollen, die Sicht. Das muss nicht sein und hier können wir die Gefahrenstellen abbauen.

Ein großes Ärgernis ist der nächtliche Lärm. Für viele Fahrer beginnt die Arbeitszeit nachts. Wenn die Fahrer dann ihre Fahrzeuge starten und warmlaufen lassen wecken sie die Nachbarschaft. Der durch dieses Verhalten entstehende rm überschreitet die Grenzen der Zumutbarkeit.

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, sich r die Straßen Mümmelmannsberg und Havighorster Redder bei den zuständigen Stellen für die Aufstellung der Beschilderung: Verkehrszeichen 314 -Parkplatz- mit dem Zusatzzeichen 1048 -10 -Pkw-Symbol, die nur noch das Parken mit Pkw zulässt, einzusetzen.
  2. Im Falle der Absage der Maßnahme unter Punkt 1 wird die Verwaltung gebeten, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
  3. Der Regionalausschuss Billstedt wird über die Durchführung der Maßnahme informiert.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

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